OLG Köln: Neue Entscheidung zu „Testsieger-Werbung“
Das OLG Köln (Urteil vom 28.05.2008 – Az.: 6 U 19/08) hat sich vor einiger Zeit mit einer „Testsieger-Werbung“ zu befassen. Ein Kreditunternehmen verwendete die Werbung:
„Als eines von nur drei Instituten erhielt sie für die Kreditberatung das Urteil GUT – und gehört damit zu den Testsiegern.“ (mehr …)