Neues Gesetz für digitale Dienste bringt mehr Sicherheit im Internet

DSA verpflichtet Online-Plattformen zu verstärkten Maßnahmen gegen illegale Inhalte

Mit der Einführung des Digital Services Act (DSA) hat die Europäische Union eine neue Verordnung geschaffen, die den Nutzern von Online-Plattformen mehr Rechtssicherheit bieten soll. Um diese Regelungen in nationales Recht zu überführen, wurde Ende Januar die erste Lesung des neuen Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) im Bundestag abgehalten.

Der Digital Services Act als Grundlage für das deutsche Digitale-Dienste-Gesetz

Der DSA hat das Ziel, ein sicheres und transparentes digitales Umfeld zu schaffen, in dem die in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundrechte umfassend geschützt werden. Ein Hauptziel ist die schnellere Entfernung rechtswidriger Inhalte, der Schutz der Nutzerrechte auf Plattformen und die Sicherung ihrer Entscheidungsfreiheit. Dadurch sollen unter anderem Hassrede und der Verkauf gefälschter Produkte eingedämmt werden. Darüber hinaus zielt der DSA darauf ab, sogenannte „Dark Patterns“ zu verbieten – manipulative Designpraktiken, die Nutzer dazu verleiten, Entscheidungen gegen ihren Willen zu treffen.

Der DSA gilt für alle Plattformen, die im EU-Binnenmarkt Dienstleistungen, Waren oder Inhalte anbieten, unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Er schafft somit einen einheitlichen Rechtsrahmen für die gesamte EU. Für besonders große Plattformen und Suchmaschinen gelten verschärfte Pflichten, wie die Durchführung von Risikoanalysen und deren Minimierung.

Welche Plattformen unterliegen dem DSA?

  • Internetdienstanbieter
  • Domain-Registrierungsstellen
  • Hosting-Dienste (z. B. Cloud- und Webhosting)
  • Online-Marktplätze
  • App-Stores
  • Plattformen der Sharing Economy
  • Soziale Netzwerke

Was sieht das Digitale-Dienste-Gesetz vor?

Während der DSA auf EU-Ebene die Pflichten der Plattformbetreiber festlegt, regelt das Digitale-Dienste-Gesetz die Zuständigkeiten auf nationaler Ebene in Deutschland. Nach dem vorliegenden Entwurf wird die Bundesnetzagentur für die Aufsicht und Durchsetzung der Vorgaben des DSA zuständig sein. Sie arbeitet dabei eng mit den Aufsichtsbehörden der EU und der Mitgliedstaaten zusammen. Ergänzend sind spezielle Zuständigkeiten für den Kinder- und Jugendschutz vorgesehen, die durch medienrechtliche Stellen der Länder sowie den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit koordiniert werden.

Wie werden Verstöße gegen den DSA und das DDG geahndet?

Ein zentraler Bestandteil des DSA ist die Einrichtung nationaler Digital-Service-Koordinatoren (DSCs), die für die Überwachung kleinerer Plattformen zuständig sind. Diese Koordinatoren sind befugt, Nutzerbeschwerden zu bearbeiten und auf die Daten von Online-Plattformen und Suchmaschinen zuzugreifen. Große Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern fallen direkt unter die Aufsicht der EU-Kommission.

Im nationalen Digitale-Dienste-Gesetz-Entwurf sind Bußgelder und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA vorgesehen. Diese können bis zu 6 % des Jahresumsatzes einer Plattform betragen und nutzen den im DSA vorgegebenen Handlungsspielraum vollständig aus.

Verabschiedung des Digitale-Dienste-Gesetzes im Gange

Am 01.08.2023 stellte die Bundesregierung den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vor, und der Regierungsentwurf wurde am 20.12.2023 im Kabinett verabschiedet. Die erste Lesung fand am 18.01.2024 im Bundestag statt, gefolgt von einer Expertenanhörung im Digitalausschuss am 21.02.2024. Die zweite und dritte Lesung sind für März 2024 angesetzt. Auch die Beratungen im Bundesrat laufen, da das Gesetz als eilbedürftig nach Artikel 76 Abs. 2 S. 4 GG gilt.


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