Kundenbewertungen als Risiko: Wann Unternehmen haften
Zurechnung von Kundenbewertungen – wann wird die Meinung zur Werbung?
Kundenbewertungen im Internet beeinflussen die Kaufentscheidung potenzieller Käufer erheblich und sind ein zentraler Vertrauensfaktor. Deshalb setzen Unternehmen Rezensionen bewusst als Teil ihrer Verkaufsstrategie ein. Vielen ist jedoch nicht klar, dass eine rechtliche Haftung droht, wenn irreführende Bewertungen aktiv genutzt werden – etwa durch eine prominente Platzierung auf der eigenen Website. In diesem Fall haftet das Unternehmen unter Umständen für den Inhalt der Rezension wie für eigene Werbeaussagen.
Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie eine Haftung für Kundenbewertungen auf Ihrer Website vermeiden können.
Mehrere Urteile zur Haftung für Kundenbewertungen
Gerichte wie das Landgericht Frankfurt a. M., das Landgericht Bochum und der Bundesgerichtshof (BGH) haben bereits entschieden, wann sich Unternehmen Rezensionen zurechnen lassen müssen und wie schnell aus Kundenfeedback ein Wettbewerbsverstoß werden kann. Dieser Beitrag zeigt auf, wann Sie Kundenmeinungen wie eigene Werbung behandeln müssen.
Wann Unternehmen für Aussagen auf ihrer Website haften
Urteil des LG Frankfurt a. M. (Az. 3‑08 O 38/22, Dezember 2024)
Ein Kosmetikhersteller ergänzte die Produktbeschreibung einer Haartinktur mit angeblicher Wirkung gegen graue Haare durch positive Kundenbewertungen. Die Richter stuften dies als unzulässige gesundheitsbezogene Werbung ein. Ausschlaggebend war, dass die Bewertung hervorgehoben und gezielt verkaufsfördernd eingesetzt wurde.
Externe Bewertungstools schützen nicht vor Haftung
Entscheidung des LG Bochum
Ein Kaffeeröster argumentierte, das Bewertungssystem werde von einem externen Dienstleister betrieben, weshalb er keinen Einfluss auf die Inhalte habe. Das Gericht widersprach: Durch die Platzierung der Bewertung auf der Website nutze das Unternehmen sie zur Werbung, sodass der Eindruck entstehe, es identifiziere sich mit der Aussage.
Andere Maßstäbe bei Plattformen wie Amazon
Der BGH sieht unabhängige Plattformen anders: Solange der Anbieter Bewertungen nicht gezielt beeinflusst, hervorhebt oder fälscht, haftet er nicht für deren Inhalt. Auf der eigenen Website besteht dagegen eine inhaltliche Kontrolle des Unternehmens.
Bei Arzneimitteln und Medizinprodukten kann jedoch das Schutzgut der öffentlichen Gesundheit im Einzelfall überwiegen.
Auch „garantiert echte Meinungen“ können irreführend sein
Bereits 2016 entschied der BGH, dass Werbung irreführend sein kann, wenn angeblich „garantiert echte Meinungen“ erst nach einem Schlichtungsverfahren veröffentlicht werden. Verbraucher könnten getäuscht werden, wenn das System bestimmte Aussagen filtert oder verzögert. Transparenz ist hierbei Pflicht, um Wettbewerbsverstöße zu vermeiden: Kunden müssen wissen, dass Bewertungen erst nach Freigabe erscheinen und eventuell nicht alle veröffentlicht werden.
SBS LEGAL – Kanzlei für Wettbewerbsrecht
Wenn Unternehmen Kundenbewertungen sichtbar und werblich im Verkaufsprozess nutzen, übernimmt das Unternehmen die rechtliche Verantwortung für dessen Inhalt. Denn: Kundenbewertungen Werbung ist und Werbung rechtlich reguliert ist. Unternehmen sollten daher sorgfältig prüfen, wie sie Kundenbewertungen handhaben und ob sie diese tatsächlich gezielt in ihrem Verkuafsprozess einsetzen sollten. Ein Verstoß kann nicht nur Abmahnungen und Unterlassungserklärungen als Konsequenz haben, sondern auch zu Vertragsstrafen und zu Imageschäden führen.Sofern Sie als Unternehmen auf ihrer Website ein eigenes Bewertungssystem integrieren oder Kundenmeinungen gezielt hervorheben, sollten Sie die Kundenmeinungen regelmäßig auf rechtliche Risiken prüfen – besonders bei Aussagen mit gesundheitsbezogener, wissenschaftlicher oder rechtlicher Relevanz. Um eine rechtliche Haftung zu vermeiden sollten Sie weiterhin Bewertungen nicht gezielt werblich einsetzen.
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Als spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Sie gern bei der rechtssicheren Einbindung von Bewertungssystemen in ihrem Verkaufsprozess. Wir unterstützen Sie in der rechtssicheren Gestaltung ihrer Website, bei der Überprüfung des rechtlichen Risikos von Kundenbewertungen auf Ihrer Website und bei der Verteidigung von Abmahnungen und Unterlasungsklagen.
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