Einfache Kündigung von Abos und Dauerschuldverhältnisse: OLG Hamburg stärkt Verbraucherschutz

Verkäufer und Vermittler müssen Kündigungsmöglichkeiten klar und leicht zugänglich gestalten

Im digitalen Geschäftsverkehr ist der Verbraucherschutz besonders wichtig. Verträge in Online-Shops oder über Vermittler-Plattformen werden schnell abgeschlossen – umso bedeutender ist das Kündigungsrecht für Verbraucher. Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 26.09.2024 (Az. 5 UKI 1/23) klargestellt, dass Online-Anbieter und Vermittler die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen einfach und unmissverständlich ermöglichen müssen.

Verbraucherverband klagt auf Unterlassung

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte den Beklagten auf Unterlassung verklagt, weil auf der Website

  • kein Hinweis vorhanden war, dass online abgeschlossene Verträge auch online gekündigt werden können,
  • und kein direkter Verweis auf ein Kündigungsformular erfolgte.

Das Fehlen dieser Angaben wurde als verbraucherschutzwidrig eingestuft.

Anforderungen an die Kündigungsschaltfläche

Deutliche Formulierung

Die Kündigungsschaltfläche muss klar beschriftet sein, z. B.:

  • „Vertrag kündigen“
  • „Jetzt kündigen“
  • oder gleichwertige, eindeutige Formulierungen.

Die im Verfahren genutzte Bezeichnung „Kündigungsabsicht abschicken“ genügte nicht. Sie lässt offen, ob das Klicken bereits die Kündigung auslöst oder nur eine Absichtserklärung ist.

Leichter Zugang

Die Schaltfläche muss leicht zugänglich sein – ohne lange Formulare oder mehrere Zwischenschritte. Verbraucher dürfen nicht durch unnötig komplizierte Prozesse an der Kündigung gehindert werden.

Vorschriften gelten auch für Drittanbieter

Es spielt keine Rolle, ob die Website vom Verkäufer selbst oder von einem Drittanbieter betrieben wird.
Das bestätigt auch ein Urteil des OLG Celle.
Die Regelungen betreffen zudem Vermittler-Plattformen, etwa im Network-, Affiliate- oder Online-Marketing, wenn über sie ein Dauerschuldverhältnis zustande kommt.

Prüfungspflicht für Online-Shops und Plattformen

Um Abmahnungen und Unterlassungsansprüche zu vermeiden, sollten Betreiber prüfen, ob

  • alle notwendigen Informationen bereitgestellt werden,
  • eine rechtssichere Kündigungsschaltfläche vorhanden ist,
  • und Verbraucher ihre Verträge schnell und unkompliziert kündigen können.

Dies gilt für direkte Anbieter und Vermittler gleichermaßen.


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