Schulenberg & Schenk erwirkt einstweilige Verfügungen wegen unerlaubten Anbietens eines Filmwerks via P2P

Schulenberg & Schenk erwirkt einstweilige Verfügungen wegen unerlaubten Anbietens eines Filmwerks via P2P

Immer wieder einmal ist in Tauschbörsen zu lesen, dass man als Rechtsverletzer auf Abmahnungen der Rechteinhaber nicht reagieren müsse, da die jene für den Fall des Nichtreagierens keine gerichtlichen Verfahren einleiten würden.

Diese Einträge sind jedenfalls, soweit es die Mandanten unserer Kanzlei betrifft, unwahr, so dass die Leser solcher Beiträge sich hierdurch nicht in falscher Sicherheit wiegen lassen sollten.

Bereits seit Längerem erwirken wir für unsere unterschiedlichen Mandanten einstweilige Immer wieder einmal ist in Tauschbörsen zu lesen, dass man als Rechtsverletzer auf Abmahnungen der Rechteinhaber nicht reagieren müsse, da die jene für den Fall des Nichtreagierens keine gerichtlichen Verfahren einleiten würden. (mehr …)