LG Fulda: Wenn negative Bewertungen hinzunehmen sind

Verbrannte Domains und ihre Risiken

Beim Kauf einer Domain sollten Unternehmen genau prüfen, ob es sich um eine sogenannte verbrannte Domain handelt – also eine bereits genutzte Webadresse, die etwa nach einer Insolvenz stillgelegt wurde. Die Übernahme einer solchen Domain kann bedeuten, dass bestehende negative Bewertungen übernommen werden, was zu Reputationsschäden führen kann.
Das Landgericht Fulda entschied am 30.11.2024 (Az. 3 O 92/24), dass Suchmaschinenbetreiber negative Bewertungen veröffentlichen dürfen, die sich auf die frühere Inhaberin einer Domain beziehen.

Fall: Übernahme einer Domain mit Altlasten

Die Klägerin, Betreiberin einer GmbH für Wintergartenbau, erwarb durch einen Asset-Deal eine Domain aus der Insolvenzmasse der vorherigen Inhaberin. Mit der Domain waren auf einer Bewertungsplattform mehrere negative Einträge verknüpft.
Diese Plattform listet Domains, verlinkt sie, zeigt Kontaktdaten des aktuellen Inhabers und ermöglicht Nutzern die öffentliche Bewertung. Aus den Bewertungen wird eine Durchschnittsnote gebildet.

Forderung nach Löschung abgelehnt

Die Klägerin verlangte die Entfernung der negativen Bewertungen und eine Umbenennung des Domain-Profils. Zwar wurde der Domainname angepasst, die Bewertungen blieben jedoch bestehen, da sie sich auf den Domain-Namen und nicht zwingend auf die Person der Klägerin bezögen.
Das LG Fulda wies die Klage ab: Es liege keine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts und kein Eingriff in den Gewerbebetrieb vor.

Gründe für die Entscheidung

  • Faktische Verbindung: Die Klägerin führte das Geschäft der alten Domain-Inhaberin fort.
  • Unverändertes Impressum und Geschäftsführer: Der in den Bewertungen genannte Geschäftsführer blieb im Amt.
  • Informationsinteresse: Kunden haben ein berechtigtes Interesse, sich über den Geschäftsführer zu informieren.
  • Nutzung des alten Rufs: Die Klägerin profitierte vom Ruf der früheren GmbH und müsse daher auch die Bewertungen hinnehmen.

Negative Bewertungen – nicht immer hinzunehmen

Das Urteil verdeutlicht, dass nicht jede negative Bewertung entfernbar ist. Zulässig sind insbesondere Bewertungen, die auf wahren Tatsachen beruhen oder von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Unzulässig können dagegen sein:

  • Falsche Tatsachenbehauptungen
  • Schmähkritik
  • Bewertungen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen
  • Verstöße gegen Plattformrichtlinien

Reputationsschutz bleibt wichtig

Ein guter Ruf ist für Unternehmen wirtschaftlich entscheidend. Reputationsmanagement hilft, Krisen abzufedern und Imageschäden zu begrenzen.
Gerichte wie der BGH (Urteil vom 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20) oder das OLG Oldenburg (Urteil vom 04.06.2024, Az. 13 U 110/23) bestätigen, dass unberechtigte Bewertungen gelöscht werden müssen.
Das LG Frankenthal (Urteil vom 22.03.2023, Az. 6 O 18/23) betonte zudem, dass Verfasser bei Zweifeln die Tatsachenbasis ihrer Bewertung belegen müssen.


SBS LEGAL – Internetrecht und Reputationsrecht

Der richtige Umgang mit negativen Bewertungen stellt sich als überaus schwierig dar. Werden Arbeitgeber oder Unternehmen mit negativen Bewertungen konfrontiert, kann dies nicht nur zu einer Reputationsschädigung führen, sondern auch wirtschaftliche Folgen haben. Daher sollten Sie sich stets umfassend über den Schutz Ihrer Reputation informieren.

Unsere Anwälte von SBS Legal sind auf das Reputationsrecht sowie das Internetrecht spezialisiert und unterstützen Sie dabei, den für Sie bestmöglichen Umgang zu finden. Wir helfen Ihnen gegen etwaige negative Bewertungen vorzugehen und stehen Ihnen dabei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zur Seite. 

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Negative Bewertungen auf Kununu und Co. Löschen – So Geht’s!


Offenlegung der Namen oder Löschung der Bewertungen

Wenn eine Bewertung möglicherweise rechtswidrig ist, sind Bewertungsplattformen verpflichtet, die Klarnamen der Nutzer offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg) am 08.02.2023 (Az. 7 W 11/24).

Es gibt zahlreiche Bewertungsplattformen, darunter bekannte wie Kununu und Trustpilot. Im vorliegenden Fall ging es um die Bewertungsplattform Kununu, die auf Arbeitgeberbewertungen spezialisiert ist. Nutzer können hier anonym ihren Arbeitgeber bewerten, wobei Kriterien wie Arbeitsatmosphäre, Arbeitsbedingungen und Kommunikation zur Bewertung stehen.

Bedeutung von Bewertungen für Unternehmen

Bewertungen auf solchen Plattformen sind für Unternehmen von großer Bedeutung, insbesondere im Kontext des Fachkräftemangels. Eine positive Reputation ist entscheidend, um neue Talente anzuziehen. Schlechte Bewertungen können daher erheblichen Einfluss auf die Unternehmenswahrnehmung haben.

Antrag auf Löschung negativer Bewertungen

Die Antragstellerin, ein Start-up mit etwa 20 Mitarbeitern, sah sich mehreren negativen Bewertungen auf Kununu gegenüber und forderte deren Löschung. Kununu verlangte im Gegenzug Nachweise von der Antragstellerin, um die Rechtsverletzung zu belegen, und ließ die Nutzer anonymisierte Tätigkeitsnachweise vorlegen.

Entscheidung des Landgerichts und des OLG

Das Landgericht Hamburg hielt diese Nachweise für ausreichend, um die Echtheit der Bewertungen zu überprüfen. Das OLG Hamburg entschied jedoch anders und hob das Urteil des Landgerichts auf. Laut OLG reicht es aus, wenn das Unternehmen behauptet, dass keine ausreichende Grundlage für die Bewertung vorliegt, bis der Bewerter ausreichend identifiziert wird. Der Klarname des Nutzers muss offengelegt werden, damit das Unternehmen überprüfen kann, ob ein tatsächlicher Kontakt bestand.

Kein Rechtsmissbrauch durch zahlreiche Anfragen

Kununu hatte argumentiert, dass die zahlreichen Löschungsanfragen einen Rechtsmissbrauch darstellen könnten. Das OLG Hamburg sah dies jedoch nicht so, da es möglich ist, dass mehrere Bewertungen ohne ausreichende Grundlage abgegeben wurden.

Datenschutz und Bewertungsoffenlegung

Der Datenschutz muss bei solchen Fällen berücksichtigt werden, darf aber nicht dazu führen, dass Bewertungen weiterhin öffentlich zugänglich bleiben, wenn der geschäftliche Kontakt nicht geklärt ist. Unternehmen können die Rechtmäßigkeit einer Bewertung nur prüfen, wenn sie wissen, ob ein Kontakt zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen bestanden hat.

Auswirkungen auf andere Plattformen

Diese Entscheidung betrifft auch andere Bewertungsplattformen wie Trustpilot. Unternehmen, die mit negativen Bewertungen auf solchen Plattformen konfrontiert sind, haben gute Chancen, dagegen vorzugehen. Bewertungsplattformen müssen entweder die Identität der Bewerter offenlegen oder die Bewertungen entfernen. Für rechtliche Unterstützung in solchen Fällen sollten Unternehmen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um negative Bewertungen effektiv zu bekämpfen und das Unternehmensimage zu schützen.


Für weitere rechtliche Fragen kontaktieren Sie uns gern unter unserer Kanzleiadresse sbs-legal.de

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