Persönlichkeitsverletzungen: Twitter muss handeln

as Landgericht Frankfurt a.M. hat am 15.12.2022 entschieden, dass Twitter diverse Falschbehauptungen und ehrverletzende Tweets löschen muss. Konkret ging es darum, dass wahrheitswidrig behauptet wurde, dass der Antisemitismusbeauftragte des Landes Baden-Württemberg „eine Nähe zur Pädophilie“ und „Seitensprünge gemacht“ habe. Außerdem wurde über ihn erzählt, dass er „antisemitische Skandale“ fördere und „Teil eines antisemitischen Packs“ sei. Das sind keine rechtmäßigen Tatsachenbehauptungen.

Twitter muss handeln ehrverletzende Tweets löschen

Die zuständige Presseabteilung des Landgerichts Frankfurt am Main stellte in einem Eilverfahren fest, dass diese ehrverletzenden Äußerungen unwahr sind. Zwar sei die Bezeichnung als „Antisemit“ zunächst nur eine Meinungsäußerung und keine Beleidigung, aber sie sei in dem gewählten Kontext rechtswidrig, weil sie nicht zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt und erkennbar darauf abzielt, gehässige Stimmung gegen den Antisemitismusbeauftragten zu machen. Er verlangte natürlich die Entfernung dieser Kommentare. Dabei hätte Twitter die Verbreitung unverzüglich unterlassen und einstellen müssen.

Darüber hinaus hat die Kammer folgendes entschieden: „Das Unterlassungsgebot greift nicht nur dann, wenn eine Äußerung wortgleich wiederholt wird, sondern auch, wenn die darin enthaltenen Mitteilungen sinngemäß erneut veröffentlicht werden.“

Aber: „Die Äußerungen werden nicht in jeglichem Kontext untersagt. Betroffen sind nur solche Kommentare, die als gleichwertig anzusehen sind und die trotz gewisser Abweichungen einen identischen Äußerungskern aufweisen.“ Das bedeutet vereinfacht gesagt nur, dass auch Tweet-Zitate, die einen ähnlichen Ton haben und somit gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen, gelöscht werden müssen. Dabei muss nicht wortwörtlich zitiert werden. Es reicht, wenn man erkennt, was mit der ehrenrührigen Aussage gemeint ist.

Aber: „Die Äußerungen werden nicht in jeglichem Kontext untersagt. Betroffen sind nur solche Kommentare, die als gleichwertig anzusehen sind und die trotz gewisser Abweichungen einen identischen Äußerungskern aufweisen.“ Das bedeutet vereinfacht gesagt nur, dass auch Tweet-Zitate, die einen ähnlichen Ton haben und somit gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen, gelöscht werden müssen. Dabei muss nicht wortwörtlich zitiert werden. Es reicht, wenn man erkennt, was mit der ehrenrührigen Aussage gemeint ist.