Nicht jede Abmahnung ist berechtigt

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt

Worauf kommt es an?

Was tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben? Nicht selten ist man als Betroffener mit dieser Frage überfordert. Abmahnungen können aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Einen kühlen Kopf bewahren, sollte man jedoch immer, weil nicht jede Abmahnung mit hohen Kosten verbunden sein muss.

Abgemahnt wegen fehlerhaftem Impressum

Das Impressum ist einer der häufigsten Abmahngründe. Gewerbliche Internetauftritte auf der Unternehmenshomepage oder auf Social Media müssen stets ein Impressum hinterlegen. Die Informationspflicht orientiert sich dabei am § 5 Abs. 1 des Telemediengesetzes. Im Wesentlichen geht es darum, Nutzern der Website Informationen über den Verantwortlichen bereitzustellen. Diese Informationen müssen stets leicht erreichbar sein. In der Regel bietet sich eine Verlinkung von jeder Unterseite der Website aus an. Versteckte Verlinkungen oder irreführende Bezeichnungen sind unzulässig. Sie sollten stets darauf achten, ein ordnungsgemäßes Impressum zu hinterlegen, ansonsten können Sie von Wettbewerbern abgemahnt werden.

Abmahnung aufgrund falscher Widerrufsbelehrung

Die meisten Verträge im Onlinehandel geben dem Verbraucher ein Widerrufsrecht an die Hand. Der Unternehmer muss in dem Fall umfangreiche Informationspflichten erfüllen und den Verbraucher über die genauen Umstände und Fristen seines Widerrufsrechts informieren. Die häufigsten Fehler bei der Widerrufsbelehrung lassen sich einfach vermeiden. Sorgen Sie dafür, dass Sie stets eine aktuelle Widerrufsbelehrung verwenden. Hierzu gehört auch, sich über neuste Entwicklungen und Gesetzesänderungen zu informieren. Zudem sollten Sie es unbedingt vermeiden, den Verbraucher über seine Rechte zu täuschen. Und auch für die Widerrufsbelehrung gilt, sie muss stets leicht erreichbar und leicht verständlich sein.

Markenrechtliche Abmahnung

Die markenrechtliche Abmahnung birgt ein sehr hohes Risiko. Sie darf auf keinen Fall ignoriert werden. Bei markenrechtlichen Abmahnungen geht es darum, dass der Inhaber einer eingetragenen Marke eine Markenrechtsverletzung beseitigen will, ohne Klage zu erheben. Hierfür wird der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung angefügt, die auch zukünftige Markenverletzungen unterbinden soll. Neben der Unterlassungserklärung werden die Anwaltskosten und mögliche Schadensersatzforderungen geltend gemacht. Summen im vierstelligen Bereich sind allein wegen der Anwaltskosten keine Seltenheit. Zudem zeichnet sich die markenrechtliche Abmahnung durch sehr kurze Fristen von acht bis zehn Tagen aus. Je länger man wartet, desto schwieriger wird es, auf die Abmahnung zu reagieren. Am besten beauftragt man einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Abmahnung, da die Feststellung einer Markenrechtsverletzung sehr umfangreich sein kann und nur anhand der einschlägigen Rechtsprechung bestimmt werden kann.

Empfehlungen

Behalten Sie einen kühlen Kopf und schützen Sie sich vor unüberlegten Entscheidungen. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, sodass eine Prüfung der Abmahnung Sie vor hohen Kosten bewahren kann. Zögern Sie nicht, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

Händler aufgepasst: Die Health-Claims-Verordnung

Händler aufgepasst: Die Health-Claims-Verordnung

Die Health-Claims-Verordnung, kurz HCVO, regelt, wann und wie Lebensmittel mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben gekennzeichnet werden dürfen und unter welche Voraussetzung damit geworben werden darf. Die Verordnung dient dem Schutz von Verbrauchern. Sie soll vor falschen oder irreführenden Angaben schützen und Transparenz schaffen.

Die Grundregel hier ist, dass alles was gesagt wird, auch durch die allgemein anerkannte Wissenschaft belegbar sein muss. Kommt einem Stoff eine positive Eigenschaft zu, muss die Menge in dem Produkt auch ausreichend sein, um diesen Effekt hervorzurufen. Weiter ist die Verwendung nährwert- oder gesundheitsbezogener Angaben nur zulässig, wenn vom durchschnittlichen Verbraucher erwartet werden kann, dass er die positive Wirkung, wie sie in der Angabe dargestellt wird, versteht. Auch müssen sich nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf das verzehrfertige Lebensmittel beziehen.

Neben diesen allgemeinen Voraussetzungen gibt es noch viele weitere besondere Regelungen im der HCVO. Beispielsweise wurden unter Einhaltung bestimmter Verfahren Nährwertprofile entwickelt. Diese regeln die Bedingungen, einschließlich der Ausnahmen, die für die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel und/oder Lebensmittelkategorien gelten.