Handelsplattform ROICraft – BaFin ermittelt

Vorsicht vor unseriösen Anbietern beim Online-Trading

Die Welt des Online-Trading hat immer wieder für verblüffende Geschichten von einzelnen Tradern gesorgt, die praktisch über Nacht zu Millionären geworden sind. Es handelt sich jedoch nur um wenige Einzelfälle. Trotzdem werben einige Dienstleister dieser Branche mit verlockenden Angeboten. Die Kehrseite der Medaille sind Anleger, die ihr gesamtes Vermögen verlieren. Das hohe Risiko sorgt dafür, dass in Deutschland Finanzgeschäfte stark reglementiert sind. Erfahren Sie mit uns, was die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Handelsplattform ROICraft damit zu tun haben.


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Online-Trading und ROICraft

Bei ROICraft handelt es sich um eine internationale Handelsplattform, die nach eigenen Angaben Online-Trading betreibt. Mit dem Aufkommen der Kryptowährungen hat sich in dieser Branche ein neuer Markt für Handelsplattformen aufgetan. Typischerweise kann man auf solchen Plattformen Kryptowährungen erwerben, verkaufen und anlegen und sich ganze Portfolios mit Kryptowährungen aufbauen, und zwar ganz bequem vom heimischen Arbeitsplatz. Je nachdem, wie die Anbieter ausgestaltet sind, partizipieren sie an den Geschäften, beispielsweise über die Erhebung von Gebühren. Sie haben also großes Interesse daran, möglichst viele Nutzer zu generieren.

Neben seriösen Anbietern hat der Markt allerdings auch äußerst fragwürdige Anbieter hervorgebracht. Beim Thema Kryptowährungen wollten viele die große Chance auf hohe Gewinne nicht verpassen. Dieser Umstand wurde und wird zum Teil immer noch in großem Maßstab ausgenutzt. Insbesondere internationale Handelsplattformen nehmen es mit nationalen Gesetzen nicht so genau. Im Inland können Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen allerdings nicht ohne Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) betrieben werden. Hat ein Anbieter diese Erlaubnis nicht, verstößt er gegen nationales Recht und macht sich sogar strafbar.

Gegen die kanadische Handelsplattform ROICraft wurden mittlerweile Ermittlungen diesbezüglich eingeleitet. Die Webseite von ROICraft hat Anlass dazu gegeben, dass die Betreiber unerlaubte Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten haben. Sie ist seit wenigen Tagen nicht mehr im Internet erreichbar. Nicht nur ROICraft ist ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Die Aufsichtsbehörden melden immer wieder Anbieter, die fragwürdige Angebote im Inland verbreiten. In diesem Zusammenhang kommt der BaFin eine zentrale Rolle zu.

BaFin und Kryptowährungen

Die BaFin ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie kümmert sich im öffentlichen Interesse darum, in Deutschland ein stabiles und funktionsfähiges Finanzsystem zu gewährleisten. Hauptziel der BaFin ist es, Gefahren und Risiken für die den Instituten anvertrauten Vermögenswerte zu verhindern. Darüber hinaus sorgt sie für faire und transparente Verhältnisse an den Märkten und bekämpft den Missbrauch des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorfinanzierung.

Die BaFin fungiert zusätzlich als Aufsichtsbehörde und überwacht die Einhaltung der Erlaubnispflicht nach dem KWG. Zur Erreichung dieser Zielsetzung wurden der BaFin gesetzlich umfangreiche Ermittlungs- und Eingriffsbefugnisse gewährt. Regelmäßig warnt die BaFin auf ihrer Webseite vor unerlaubten Bankgeschäften, so wie im Fall von ROICraft. In Deutschland bestehen also ernsthafte Bemühungen, die Risiken des Online-Tradings so gut es geht zu verhindern und ihnen entgegenzuwirken. Der Haken an der Sache sind allerdings internationale Anbieter.

Das Internet macht keinen Halt vor Landesgrenzen. Sobald Anbieter ihren Sitz im Ausland haben, gestaltet sich die Rechtsverfolgung als sehr schwierig. Die Untersagung der Geschäfte ist nur ein Teil der Konsequenzen, die auf entsprechende Anbieter zukommen. Die Rechtsverfolgung und Wiederbeschaffung der Vermögenswerte sind ein anderer Teil. Im Falle von ROICraft, die ihren Sitz in Kanada haben, sind die nationalen Ermittlungsbehörden auf die Zusammenarbeit mit internationalen Behörden angewiesen. Gerade für Privatanleger, die ihr investiertes Geld zurückverfolgen wollen, bestehen jedoch immense Hürden. Nicht selten führt die internationale Rechtsverfolgung zu dem Ergebnis, dass das Geld nicht zurückerlangt werden kann.


Worauf muss man achten?

Im Bereich des Online-Tradings sollte man höchste Vorsicht walten lassen. Die Website der BaFin bietet gute Anhaltspunkte für die Recherche über Online-Anbieter aus dem Bereich. Regelmäßig werden Warnungen ausgesprochen und es wird über Betrugsversuche im Zusammenhang mit Kryptowährungen aufgeklärt. In keinem Fall sollte man sich von Werbeaussagen über utopisch hohe Gewinne locken lassen. Eine sorgfältige Recherche hilft in jedem Fall. Zudem lohnt es sich genaue Informationen über anfallende Gebühren einzuholen. Häufig werden Kosten versteckt, die nicht ohne Weiteres ausfindig zu machen sind. Deuten Hinweise auf ein unseriöses Angebot, sucht man sich am besten einen anderen Anbieter.

Recht der Verbraucher auf Eingangsbestätigung per Mail

Recht der Verbraucher auf Eingangsbestätigung per Mail

Im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern darf der Unternehmer, der einen Online-Shop betreibt, folgende oder inhaltsgleiche Klauseln nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden:

„Ein Vertrag kommt erst durch die Annahmeerklärung von zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung oder Versandbestätigung) versendet wird, spätestens jedoch durch den Versand der Bestellung.“

Außerdem muss der Unternehmer dem Verbraucher binnen 5 Bürostunden eine elektronische Zugangsbescheinigung zukommen lassen.

Wenn er sich nicht daran hält, kann ihm eine Abmahnung zukommen. Die Nichtversendung einer elektronischen Eingangsbestätigung in einem Webshop führt also zu einem Verstoß gegen die verbraucherschützende Pflicht aus § 312 i) Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB.

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Nicht jede Abmahnung ist berechtigt

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt

Worauf kommt es an?

Was tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben? Nicht selten ist man als Betroffener mit dieser Frage überfordert. Abmahnungen können aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Einen kühlen Kopf bewahren, sollte man jedoch immer, weil nicht jede Abmahnung mit hohen Kosten verbunden sein muss.

Abgemahnt wegen fehlerhaftem Impressum

Das Impressum ist einer der häufigsten Abmahngründe. Gewerbliche Internetauftritte auf der Unternehmenshomepage oder auf Social Media müssen stets ein Impressum hinterlegen. Die Informationspflicht orientiert sich dabei am § 5 Abs. 1 des Telemediengesetzes. Im Wesentlichen geht es darum, Nutzern der Website Informationen über den Verantwortlichen bereitzustellen. Diese Informationen müssen stets leicht erreichbar sein. In der Regel bietet sich eine Verlinkung von jeder Unterseite der Website aus an. Versteckte Verlinkungen oder irreführende Bezeichnungen sind unzulässig. Sie sollten stets darauf achten, ein ordnungsgemäßes Impressum zu hinterlegen, ansonsten können Sie von Wettbewerbern abgemahnt werden.

Abmahnung aufgrund falscher Widerrufsbelehrung

Die meisten Verträge im Onlinehandel geben dem Verbraucher ein Widerrufsrecht an die Hand. Der Unternehmer muss in dem Fall umfangreiche Informationspflichten erfüllen und den Verbraucher über die genauen Umstände und Fristen seines Widerrufsrechts informieren. Die häufigsten Fehler bei der Widerrufsbelehrung lassen sich einfach vermeiden. Sorgen Sie dafür, dass Sie stets eine aktuelle Widerrufsbelehrung verwenden. Hierzu gehört auch, sich über neuste Entwicklungen und Gesetzesänderungen zu informieren. Zudem sollten Sie es unbedingt vermeiden, den Verbraucher über seine Rechte zu täuschen. Und auch für die Widerrufsbelehrung gilt, sie muss stets leicht erreichbar und leicht verständlich sein.

Markenrechtliche Abmahnung

Die markenrechtliche Abmahnung birgt ein sehr hohes Risiko. Sie darf auf keinen Fall ignoriert werden. Bei markenrechtlichen Abmahnungen geht es darum, dass der Inhaber einer eingetragenen Marke eine Markenrechtsverletzung beseitigen will, ohne Klage zu erheben. Hierfür wird der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung angefügt, die auch zukünftige Markenverletzungen unterbinden soll. Neben der Unterlassungserklärung werden die Anwaltskosten und mögliche Schadensersatzforderungen geltend gemacht. Summen im vierstelligen Bereich sind allein wegen der Anwaltskosten keine Seltenheit. Zudem zeichnet sich die markenrechtliche Abmahnung durch sehr kurze Fristen von acht bis zehn Tagen aus. Je länger man wartet, desto schwieriger wird es, auf die Abmahnung zu reagieren. Am besten beauftragt man einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Abmahnung, da die Feststellung einer Markenrechtsverletzung sehr umfangreich sein kann und nur anhand der einschlägigen Rechtsprechung bestimmt werden kann.

Empfehlungen

Behalten Sie einen kühlen Kopf und schützen Sie sich vor unüberlegten Entscheidungen. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, sodass eine Prüfung der Abmahnung Sie vor hohen Kosten bewahren kann. Zögern Sie nicht, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

Händler aufgepasst: Die Health-Claims-Verordnung

Händler aufgepasst: Die Health-Claims-Verordnung

Die Health-Claims-Verordnung, kurz HCVO, regelt, wann und wie Lebensmittel mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben gekennzeichnet werden dürfen und unter welche Voraussetzung damit geworben werden darf. Die Verordnung dient dem Schutz von Verbrauchern. Sie soll vor falschen oder irreführenden Angaben schützen und Transparenz schaffen.

Die Grundregel hier ist, dass alles was gesagt wird, auch durch die allgemein anerkannte Wissenschaft belegbar sein muss. Kommt einem Stoff eine positive Eigenschaft zu, muss die Menge in dem Produkt auch ausreichend sein, um diesen Effekt hervorzurufen. Weiter ist die Verwendung nährwert- oder gesundheitsbezogener Angaben nur zulässig, wenn vom durchschnittlichen Verbraucher erwartet werden kann, dass er die positive Wirkung, wie sie in der Angabe dargestellt wird, versteht. Auch müssen sich nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf das verzehrfertige Lebensmittel beziehen.

Neben diesen allgemeinen Voraussetzungen gibt es noch viele weitere besondere Regelungen im der HCVO. Beispielsweise wurden unter Einhaltung bestimmter Verfahren Nährwertprofile entwickelt. Diese regeln die Bedingungen, einschließlich der Ausnahmen, die für die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel und/oder Lebensmittelkategorien gelten.