Digistore24 – Nutzerkonto gesperrt oder Guthaben einbehalten?

Digistore24.de ist eine oft genutzte Online-Verkaufsplattform für Händler, da sie die Vermarktung von Produkten hier recht einfach ist. Digistore24 hilft den Händlern beim Verkauf sowie bei der Werbung, Buchhaltung und noch vielen anderen Aufgaben. Deshalb vertreiben viele Händler einen Großteil ihrer Produkte über diese Plattform und sind damit aber auch auf einen reibungslosen Ablauf angewiesen. Umso tragischer ist es dann, wenn plötzlich das Konto gesperrt wird oder Guthaben einbehalten wird. Umsätze werden eingebüßt und der Händler hat ein großes Problem.

Konto gesperrt? Schritt für Schritt zur Kontofreischaltung

Nachfolgend stellen wir Ihnen drei Schritte vor, mit welchen Sie eine Freischaltung des Kontos erreichen:

Erster Schritt: Richtlinien von Digistore24 eingehalten?

Wenn Ihr Konto von Digistore24 gekündigt wurde und als Folge dessen gesperrt, sollten Sie erst einmal Kontakt zum Kundenservice von Digistore24 aufnehme. Falls Ihnen noch keine Gründe für die Sperrung genannt wurden, erfragen Sie diese dort bitte. Denn häufig verstoßen Kunden und Konten unbewusst gegen die Richtlinien der Online-Verkaufsplattform. Diese finden sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollten Sie solche Verstöße feststellen oder stellt Digistore24 Solche fest, sollten Sie diese umgehend beheben und das Konto anhand der Vorgaben der Richtlinien optimieren. Mögliche Verstöße könnten beispielsweise sein, dass der Kundenservice nicht gut erreichbar ist oder irreführende Werbung für Produkte geschaltet wird. Dann sollten Sie an diesen Punkten arbeiten und die Probleme beheben. Bleiben in Sie beim Kontakt mit dem Kundenservice immer freundlich und sachlich und bieten Sie von sich aus Lösungsvorschläge an. Meistens sollte das reichen, damit Digistore24 das Konto alsbald wieder freischaltet.

Zweiter Schritt: Unterlassungsansprüche geltend machen

Schaltet Digistore24 trotz der Optimierung des Kontos dieses nicht wieder frei und behält weiterhin das noch vorhandene Guthaben ein, sollten Sie Unterlassungsansprüche gegenüber der Online-Verkaufsplattform geltend machen und diese auffordern, die rechtswidrige Sperrung des Kontos zu unterlassen sowie das Guthaben zurückzubehalten. Am besten kontaktieren Sie hier schonmal einen Rechtsanwalt. SBS LEGAL als erfahrene Kanzlei kommuniziert für Sie mit Digistore24 und macht Ihre Ansprüche für Sie geltend. Denn wenn es keinen ersichtlichen Grund für eine Sperrung des Kontos gibt, kann das eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb darstellen. Auch darf sich das Unternehmen nicht einfach in den allgemeinen Geschäftsbedingungen grundlose Kontosperrungen vorbehalten. Denn auch dieses muss sich an markt- und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen halten. Vor allem gibt es kein virtuelles Hausrecht, aus dem sich ein Einbehalten von Guthaben rechtfertigen könnte. Zudem dürfen Verkaufsplattformen ihre strukturelle Überlegenheit nicht dafür einsetzen, dass Händler ohne nachvollziehbaren Grund von der Verkaufsplattform ausgeschlossen werden. Daher kann einem dann ein Unterlassungsanspruch aus §§ 3, 3a, 4 Nummer 4 UWG sowie auch aus §§ 33, 19 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und aus §280 Absatz 1, 241 Absatz 2, 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehen. Ein Rechtsanwalt prüft für Sie, welche Ansprüche Ihnen im konkreten Fall zustehen und tritt mit Digistore24 für Sie in Kontakt. Im besten Falle reagiert Digistore24 hierauf mit einer Freischaltung des Kontos und des Guthabens.

Dritter Schritt: Ansprüche gerichtlich geltend machen

Sollte sich Digistore24 nicht auf eine außergerichtliche Lösung einigen können, werden wir Sie selbstverständlich auch gerichtlich vertreten und Ihre Interessen durchsetzen. Zudem werden wir für Sie Schadensersatzansprüche geltend machen, damit Ihnen kein Schaden durch die Kontosperrung entsteht. Wir sorgen dafür, dass Ihr Konto und Ihr Guthaben schnellstmöglich wieder freigeschaltet werden.

Bei weiteren Fragen dazu kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei SBS LEGAL in Hamburg.

„Wucher!“: Negative eBay-Bewertung darf nicht gelöscht werden

Eine positive Bewertung ist das A und O für Onlineshop-Betreiber 

Im Bereich des E-Commerce sind Onlineshop-Betreiber mehr denn je auf positive Bewertungen angewiesen, um auf ihren Shop aufmerksam zu machen und das Vertrauen der Kunden für sich zu gewinnen. Daher sind Shopbetreiber besonders erpicht darauf, negative Bewertungen von ihrem Bewertungsprofil fern zu halten bzw. schnellstmöglich zu löschen. Nun entschied der BGH (Urteil vom 28.09.2022, Aktenzeichen VIII ZR 319/20) jedoch, dass kein Anspruch auf Entfernung einer negativen Bewertung bestehe, wenn es sich bei dieser nicht um eine Schmähkritik oder nachvertragliche  Nebenpflichtverletzung handelt.

Käufer gab eine negative Bewertung zu den Versandkosten ab

Der Verfasser der Bewertung hatte bei der Klägerin, einer eBay-Verkäuferin, Gelenkbolzenschellen in Höhe von 19,20 Euro plus 4,90 Versandkosten bestellt. Als Grundlage des Verkaufes dienten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eBay. Diesen wurde von den Parteien vor dem Verkauf zugestimmt. Als die Ware schließlich bei dem Käufer angekommen war, beschwerte sich dieser auf dem Bewertungsprofil der Verkäuferin allerdings mit den Worten „Ware gut, Versandkosten Wucher!!“ über die in Rechnung gestellten 4,90 Euro. Die Klägerin sah die Bewertung „Versandkosten Wucher“ als unzulässig an. Vor dem Amtsgericht Weiden erstrebte sie daher die Löschung des Eintrags.

Ist das noch von der Meinungsfreiheit gedeckt? Instanzen sind sich uneinig 

Das Amtsgericht Weiden bestätigte in erster Instanz nicht den Anspruch der Klägerin auf Löschung der negativen Bewertung. Die Amtsrichter gingen nämlich weniger von einer Schmähkritik als von einem Werturteil mit einem Sachbezug aus, da sich die Bewertung auf die Versandkosten bezöge. Damit wäre sie zulässig. Dies sah die 2. Instanz des Landgerichts Weiden allerdings anders. Hier wurde ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot nach § 8 Nummer 2 Satz 2 der eBay-AGB angenommen. Damit liegt eine nachvertragliche Nebenpflichtverletzung vor. Die entsprechende Klausel in den AGB spreche nämlich davon, dass die Nutzer dazu angewiesen wurden, in ihren Bewertungen bloß wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen. Schmähkritik dürfen diese nicht enthalten. Bei der Bewertung der Käuferin handele es sich aber um eine überspitzte Beurteilung fern von jeder sachlichen Begründung. Ein objektiver Leser könne nicht nachvollziehen, weshalb es sich bei den Versandkosten um Wucher handle. Folglich habe dies beim Verkäufer zu einem Schaden geführt, da negative Bewertungen kein gutes Licht auf den Onlineshop der Verkäuferin werfen. Ihre Vertrauenswürdigkeit wurde in Mitleidenschaft gezogen.

Eine von der Meinungsfreiheit gedeckte negative Bewertung kann nicht gelöscht werden

Letztendlich entschied der BGH, dass die negative Bewertung auf dem eBay-Bewertungsprofil nicht gelöscht werden dürfe. Die Grenze zur Schmähkritik sei mit den Worten „Versandkosten Wucher!!“ nämlich nicht übertreten worden. Die Schmähkritik sei aufgrund der ihrerseits das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Artikel  5 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) eingrenzenden Wirkung stets eng zu interpretieren. So sei eine Schmähung nicht bereits bei einer ungerechten oder ausfallenden Kritik erreicht, sondern wenn die Diffamierung des Betroffenen im Mittelpunkt stehe und nicht länger nur die Auseinandersetzung in der Sache. Die betroffene Person müsste in überspitzter und polemischer Kritik herabgesetzt und angeprangert worden sein. Die Diffamierung der Person stehe im vorliegenden Fall jedoch nicht im Vordergrund. In der Bewertung setzte sich der Käufer vielmehr mit der gewerblichen Leistung in Form der Versandkosten auseinander, was auch ohne jegliche Begründung einem Werturteil entspreche.

eBay-AGB enthalten keine vertraglichen Beschränkungen 

In den § 8 Absatz 2 Satz 2 der eBay-AGB finden sich selbst keine keine strengeren vertraglichen Beschränkungen. Der Wortlaut sei zwar nicht eindeutig, fest stehe aber, dass es den AGB an einer expliziten Definition des unbestimmten Rechtsbegriff „sachlich“ mangele. Daher sei die Klausel durchaus so zu verstehen, dass dem Sachlichkeitsgebot aus § 8 Absatz 2 Satz 2 der eBay-AGB im Verhältnis zum Verbot der Schmähkritik kein eigenständiges Gewicht zukommen solle.
Generell sollte sich die Zulässigkeit grundrechtsrelevanter Bewertungen an den bestehenden Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Schmähkritik orientieren, um die Voraussetzungen an die Zulässigkeit von Bewertungskommentaren sowohl für eBay als auch für deren Nutzer verständlicher zu gestalten. Hätte man den Nutzern zu Beginn eine schärfere Einschränkung an die Hand gegeben – indem man sie angewiesen hätte Bewertungen durchweg sachlich zu halten -, wäre es auch nicht notwendig gewesen die Schmähkritikgrenze explizit in den AGB zu erwähnen. Würde man die Bewertung eines Kunden sofort als unzulässig einordnen, sobald sie nicht sachlich begründet und /oder herabsetzend formuliert worden ist, würde man die Meinungsfreiheit des Käufers vorweg weniger als die Grundrechte des Verkäufers priorisieren, was dem Verständnis von rechtlich verständigen Vertragsparteien entgegen wirkt. 

Handelsplattform ROICraft – BaFin ermittelt

Vorsicht vor unseriösen Anbietern beim Online-Trading

Die Welt des Online-Trading hat immer wieder für verblüffende Geschichten von einzelnen Tradern gesorgt, die praktisch über Nacht zu Millionären geworden sind. Es handelt sich jedoch nur um wenige Einzelfälle. Trotzdem werben einige Dienstleister dieser Branche mit verlockenden Angeboten. Die Kehrseite der Medaille sind Anleger, die ihr gesamtes Vermögen verlieren. Das hohe Risiko sorgt dafür, dass in Deutschland Finanzgeschäfte stark reglementiert sind. Erfahren Sie mit uns, was die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Handelsplattform ROICraft damit zu tun haben.


Sie haben Probleme im Bereich Internetrecht, Online Handel oder Kryptowährungen/Trading? Dann zögern Sie nicht SBS LEGAL zu kontaktieren. Der Erstkontakt ist immer kostenlos!


Online-Trading und ROICraft

Bei ROICraft handelt es sich um eine internationale Handelsplattform, die nach eigenen Angaben Online-Trading betreibt. Mit dem Aufkommen der Kryptowährungen hat sich in dieser Branche ein neuer Markt für Handelsplattformen aufgetan. Typischerweise kann man auf solchen Plattformen Kryptowährungen erwerben, verkaufen und anlegen und sich ganze Portfolios mit Kryptowährungen aufbauen, und zwar ganz bequem vom heimischen Arbeitsplatz. Je nachdem, wie die Anbieter ausgestaltet sind, partizipieren sie an den Geschäften, beispielsweise über die Erhebung von Gebühren. Sie haben also großes Interesse daran, möglichst viele Nutzer zu generieren.

Neben seriösen Anbietern hat der Markt allerdings auch äußerst fragwürdige Anbieter hervorgebracht. Beim Thema Kryptowährungen wollten viele die große Chance auf hohe Gewinne nicht verpassen. Dieser Umstand wurde und wird zum Teil immer noch in großem Maßstab ausgenutzt. Insbesondere internationale Handelsplattformen nehmen es mit nationalen Gesetzen nicht so genau. Im Inland können Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen allerdings nicht ohne Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) betrieben werden. Hat ein Anbieter diese Erlaubnis nicht, verstößt er gegen nationales Recht und macht sich sogar strafbar.

Gegen die kanadische Handelsplattform ROICraft wurden mittlerweile Ermittlungen diesbezüglich eingeleitet. Die Webseite von ROICraft hat Anlass dazu gegeben, dass die Betreiber unerlaubte Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten haben. Sie ist seit wenigen Tagen nicht mehr im Internet erreichbar. Nicht nur ROICraft ist ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Die Aufsichtsbehörden melden immer wieder Anbieter, die fragwürdige Angebote im Inland verbreiten. In diesem Zusammenhang kommt der BaFin eine zentrale Rolle zu.

BaFin und Kryptowährungen

Die BaFin ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie kümmert sich im öffentlichen Interesse darum, in Deutschland ein stabiles und funktionsfähiges Finanzsystem zu gewährleisten. Hauptziel der BaFin ist es, Gefahren und Risiken für die den Instituten anvertrauten Vermögenswerte zu verhindern. Darüber hinaus sorgt sie für faire und transparente Verhältnisse an den Märkten und bekämpft den Missbrauch des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorfinanzierung.

Die BaFin fungiert zusätzlich als Aufsichtsbehörde und überwacht die Einhaltung der Erlaubnispflicht nach dem KWG. Zur Erreichung dieser Zielsetzung wurden der BaFin gesetzlich umfangreiche Ermittlungs- und Eingriffsbefugnisse gewährt. Regelmäßig warnt die BaFin auf ihrer Webseite vor unerlaubten Bankgeschäften, so wie im Fall von ROICraft. In Deutschland bestehen also ernsthafte Bemühungen, die Risiken des Online-Tradings so gut es geht zu verhindern und ihnen entgegenzuwirken. Der Haken an der Sache sind allerdings internationale Anbieter.

Das Internet macht keinen Halt vor Landesgrenzen. Sobald Anbieter ihren Sitz im Ausland haben, gestaltet sich die Rechtsverfolgung als sehr schwierig. Die Untersagung der Geschäfte ist nur ein Teil der Konsequenzen, die auf entsprechende Anbieter zukommen. Die Rechtsverfolgung und Wiederbeschaffung der Vermögenswerte sind ein anderer Teil. Im Falle von ROICraft, die ihren Sitz in Kanada haben, sind die nationalen Ermittlungsbehörden auf die Zusammenarbeit mit internationalen Behörden angewiesen. Gerade für Privatanleger, die ihr investiertes Geld zurückverfolgen wollen, bestehen jedoch immense Hürden. Nicht selten führt die internationale Rechtsverfolgung zu dem Ergebnis, dass das Geld nicht zurückerlangt werden kann.


Worauf muss man achten?

Im Bereich des Online-Tradings sollte man höchste Vorsicht walten lassen. Die Website der BaFin bietet gute Anhaltspunkte für die Recherche über Online-Anbieter aus dem Bereich. Regelmäßig werden Warnungen ausgesprochen und es wird über Betrugsversuche im Zusammenhang mit Kryptowährungen aufgeklärt. In keinem Fall sollte man sich von Werbeaussagen über utopisch hohe Gewinne locken lassen. Eine sorgfältige Recherche hilft in jedem Fall. Zudem lohnt es sich genaue Informationen über anfallende Gebühren einzuholen. Häufig werden Kosten versteckt, die nicht ohne Weiteres ausfindig zu machen sind. Deuten Hinweise auf ein unseriöses Angebot, sucht man sich am besten einen anderen Anbieter.

Recht der Verbraucher auf Eingangsbestätigung per Mail

Recht der Verbraucher auf Eingangsbestätigung per Mail

Im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern darf der Unternehmer, der einen Online-Shop betreibt, folgende oder inhaltsgleiche Klauseln nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden:

„Ein Vertrag kommt erst durch die Annahmeerklärung von zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung oder Versandbestätigung) versendet wird, spätestens jedoch durch den Versand der Bestellung.“

Außerdem muss der Unternehmer dem Verbraucher binnen 5 Bürostunden eine elektronische Zugangsbescheinigung zukommen lassen.

Wenn er sich nicht daran hält, kann ihm eine Abmahnung zukommen. Die Nichtversendung einer elektronischen Eingangsbestätigung in einem Webshop führt also zu einem Verstoß gegen die verbraucherschützende Pflicht aus § 312 i) Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB.

Sie wollen mehr darüber wissen?

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Nicht jede Abmahnung ist berechtigt

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt

Worauf kommt es an?

Was tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben? Nicht selten ist man als Betroffener mit dieser Frage überfordert. Abmahnungen können aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Einen kühlen Kopf bewahren, sollte man jedoch immer, weil nicht jede Abmahnung mit hohen Kosten verbunden sein muss.

Abgemahnt wegen fehlerhaftem Impressum

Das Impressum ist einer der häufigsten Abmahngründe. Gewerbliche Internetauftritte auf der Unternehmenshomepage oder auf Social Media müssen stets ein Impressum hinterlegen. Die Informationspflicht orientiert sich dabei am § 5 Abs. 1 des Telemediengesetzes. Im Wesentlichen geht es darum, Nutzern der Website Informationen über den Verantwortlichen bereitzustellen. Diese Informationen müssen stets leicht erreichbar sein. In der Regel bietet sich eine Verlinkung von jeder Unterseite der Website aus an. Versteckte Verlinkungen oder irreführende Bezeichnungen sind unzulässig. Sie sollten stets darauf achten, ein ordnungsgemäßes Impressum zu hinterlegen, ansonsten können Sie von Wettbewerbern abgemahnt werden.

Abmahnung aufgrund falscher Widerrufsbelehrung

Die meisten Verträge im Onlinehandel geben dem Verbraucher ein Widerrufsrecht an die Hand. Der Unternehmer muss in dem Fall umfangreiche Informationspflichten erfüllen und den Verbraucher über die genauen Umstände und Fristen seines Widerrufsrechts informieren. Die häufigsten Fehler bei der Widerrufsbelehrung lassen sich einfach vermeiden. Sorgen Sie dafür, dass Sie stets eine aktuelle Widerrufsbelehrung verwenden. Hierzu gehört auch, sich über neuste Entwicklungen und Gesetzesänderungen zu informieren. Zudem sollten Sie es unbedingt vermeiden, den Verbraucher über seine Rechte zu täuschen. Und auch für die Widerrufsbelehrung gilt, sie muss stets leicht erreichbar und leicht verständlich sein.

Markenrechtliche Abmahnung

Die markenrechtliche Abmahnung birgt ein sehr hohes Risiko. Sie darf auf keinen Fall ignoriert werden. Bei markenrechtlichen Abmahnungen geht es darum, dass der Inhaber einer eingetragenen Marke eine Markenrechtsverletzung beseitigen will, ohne Klage zu erheben. Hierfür wird der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung angefügt, die auch zukünftige Markenverletzungen unterbinden soll. Neben der Unterlassungserklärung werden die Anwaltskosten und mögliche Schadensersatzforderungen geltend gemacht. Summen im vierstelligen Bereich sind allein wegen der Anwaltskosten keine Seltenheit. Zudem zeichnet sich die markenrechtliche Abmahnung durch sehr kurze Fristen von acht bis zehn Tagen aus. Je länger man wartet, desto schwieriger wird es, auf die Abmahnung zu reagieren. Am besten beauftragt man einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Abmahnung, da die Feststellung einer Markenrechtsverletzung sehr umfangreich sein kann und nur anhand der einschlägigen Rechtsprechung bestimmt werden kann.

Empfehlungen

Behalten Sie einen kühlen Kopf und schützen Sie sich vor unüberlegten Entscheidungen. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, sodass eine Prüfung der Abmahnung Sie vor hohen Kosten bewahren kann. Zögern Sie nicht, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.