Rechtlichen Absicherung der Online-Händler-AGB

Rechtlichen Absicherung der Online-Händler-AGB

AGBs über den Verkauf von Waren erhalten regelmäßig Klauseln über die Art- und Weise der Lieferung. Dabei wird häufig Auskunft gegeben, binnen welchen Zeitraums die Ware nach Kauf einer Ware ausgeliefert werden soll.

Online-Händler haben hier allerdings das Risiko, dass sie sich durch eine solche Klausel binden und eine Vertragsverletzung begehen, wenn sie die zugesagte Lieferfrist nicht einhalten. [Weiterlesen…]

Verständlicher Weise wird deshalb häufig versucht, die Verbindlichkeit der Lieferfrist ein wenig zu lockern. Allerdings stößt ein solches Vorgehen auf wenig Gegenliebe in der Rechtsprechung.

Schon der Zusatz „in der Regel“ ist nach Ansicht des OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 27.07.2011 – Az.: 6 W 55/11) und des OLG Bremen (Beschluss vom 08.09.2009 – Az.: 2 W 55/09) als unzulässig zu bewerten.

Nach Ansicht der Frankfurter Richter werde dem Kunden eingeredet, dass sich der Online-Händler vorbehalte, selbst zu entscheiden, wann ein Regelfall und wann eine Ausnahmesituation vorliege. Hierdurch entstehe eine nicht mehr hinnehmbare Ungewissheit für den Kunden, da eine solche Klausel anders als die Angabe „Lieferfrist ca. 2 Wochen“ offen gelassen werde, zu welchem Zeitpunkt die anvisierte Lieferung im Ausnahmenfall erfolgen werde.

Zur rechtlichen Absicherung Ihrer Online-Händler-AGB bieten wir Ihnen sehr gerne unseren Anwaltsservice an. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Kontaktaufnahme:

040 73 440 86 0 – beratung@sus-law.de – Online-Rechtsberatung

Abmahnfalle Amazon

Die Internetplattform Amazon bietet bekanntermaßen den Service an, Artikelbeschreibungen und Lichtbilder anderer Händler für eigene Werbemaßnahmen zu nutzen. Möglich ist dies, da die Händler Amazon ein umfassendes Nutzungsrecht an den auf der Internetplattform verwendeten Texten und Lichtbildern einräumt. (mehr …)

Schulenberg & Schenk erwirkt einstweilige Verfügungen wegen unerlaubten Anbietens eines Filmwerks via P2P

Schulenberg & Schenk erwirkt einstweilige Verfügungen wegen unerlaubten Anbietens eines Filmwerks via P2P

Immer wieder einmal ist in Tauschbörsen zu lesen, dass man als Rechtsverletzer auf Abmahnungen der Rechteinhaber nicht reagieren müsse, da die jene für den Fall des Nichtreagierens keine gerichtlichen Verfahren einleiten würden.

Diese Einträge sind jedenfalls, soweit es die Mandanten unserer Kanzlei betrifft, unwahr, so dass die Leser solcher Beiträge sich hierdurch nicht in falscher Sicherheit wiegen lassen sollten.

Bereits seit Längerem erwirken wir für unsere unterschiedlichen Mandanten einstweilige Immer wieder einmal ist in Tauschbörsen zu lesen, dass man als Rechtsverletzer auf Abmahnungen der Rechteinhaber nicht reagieren müsse, da die jene für den Fall des Nichtreagierens keine gerichtlichen Verfahren einleiten würden. (mehr …)

Löschung der Marke „POST“ aufgehoben

Löschung der Marke „POST“ aufgehoben

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern über die Rechtsbeständigkeit der Marke „POST“ entschieden.

Die Marke „POST“ war vom Deutschen Patent- und Markenamt im Dezember 2003 für zahlreiche Dienstleistungen unter anderem für das Einsammeln, Weiterleiten und Ausliefern von Sendungen und die Beförderung und Zustellung von Gütern, Briefen und Paketen eingetragen worden. Dagegen hatten mehrere Wettbewerber und Verbände Anträge auf Löschung der Eintragung gestellt, weil aus ihrer Sicht die Marke „POST“ nicht hätte eingetragen werden dürfen. (mehr …)