Die meisten GmbHs starten nur mit dem Mindeststammkapital von 25.000€. Aus Gründen wie eine finanzielle Krise, Expansion oder das Erhalten eines Kredits wollen viele GmbHs dann ihr Kapital erhöhen.

Zum einen gibt es da die Möglichkeit der Barkapitalerhöhung. Hierbei wird neues Kapital als Eigenkapital angelegt. Durch Gesellschaftsbeschluss, der notariell beurkundet werden muss, wird beschlossen, dass neue Gesellschaftsanteile ausgegeben werden und wer dies übernimmt. Danach wird das Stammkapital auf das Bankkonto der GmbH eingezahlt und anschließend wird die Kapitalerhöhung beim Handelsregister angemeldet.

Zum anderen gibt es die Sachkapitalerhöhung. Hierbei wird die Kapitalerhöhung durch die Einlage von Sachwerten erreicht. Sachwerte sind Vermögenswerte wie beispielsweise Marken und Patente, Kfz, Immobilien oder sogar ganze Unternehmen. Es bedarf auch hier eines notariell beurkundeten Sachkapitalerhöhungsbeschluss und zudem einer Übernahmevereinbarung. Diese werden meist in einer Urkunde zusammengefasst. Aus §56 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung ergibt sich das besondere Erfordernis, dass die Sacheinlage zudem werthaltig sein muss. Dies muss nachgewiesen werden. Dabei sollte eine gängige Bewertungsmethode verwendet werden, da ansonsten das Registergericht die Eintragung verweigern kann. Dies hätte die Unwirksamkeit der Kapitalerhöhung zur Folge.

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