Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof am 19. November 2020 sind viele Hersteller und Händler glücklich darüber, dass CBD (Cannabidiol) nicht als Betäubungsmittel eingestuft wurde. Nun stellt sich aber die Frage, ob CBD in Kosmetika und Lebensmitteln erlaubt ist. Die EU-Kommission ist für Listung der Substanzen und deren Funktionen in der CosIng-Datenbank zuständig. Hanf-Extrakte in Kosmetikprodukten wurden bisher als verbotene Stoffe eingestuft. Da aber nun der EuGH zu dem Ergebnis kam, dass CBD keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit hat, darf CBD nun in Kosmetika verwendet werden. In Lebensmitteln dürfen CBD-Extrakte nicht benutzt werden, da neuartige Lebensmittel nur von der Europäischen Kommission und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen werden dürfen. Weil CBD aber nicht als „Novel Food“ gilt, ist von der Verwendung abzuraten.
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