Sei Jahren regelmäßig Gegenstand von Rechtsstreitigkeit sind die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Neben der Frage der Unterlassungserklärung beschäftigt die Gerichte häufig die Höhe der Anwaltskosten und hierbei die Höhe des Streitwertes, der bestimmend ist für die Höhe der Anwaltskosten.
In der jüngeren Vergangenheit haben sich die Streitwerte zwischen 5.000,00 € und 10.000,00 € eingependelt, wobei es auch Ausreißer nach unten gab.
Nun hat das OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 04.08.2011 – Az.: 6 W 70/11) in einem Rechtsstreit zwischen einem Verbraucherschutzverband und einem gewerblichen Unternehmen den Streitwert auf 15.000,00 € festgesetzt.
Als Begründung haben die Frankfurter Richter angeführt, dass ein erhebliches Allgemeininteresse daran bestehe, dass der Kunde fehlerfrei über sein Widerrufsrecht informiert werde.
Es wird nun also abzuwarten sein, ob in künftigen Entscheidungen die Streitwerte wieder angehoben werden. Allerdings wird dies nach der hier vertretenden Rechtsansicht wenn überhaupt nur in Streitfällen möglich sein, in denen ein Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsverein beteiligt ist.