Die Internetplattform Amazon bietet bekanntermaßen den Service an, Artikelbeschreibungen und Lichtbilder anderer Händler für eigene Werbemaßnahmen zu nutzen. Möglich ist dies, da die Händler Amazon ein umfassendes Nutzungsrecht an den auf der Internetplattform verwendeten Texten und Lichtbildern einräumt.

Die Online-Händler übersehen allerdings häufig die Kehrseite der Medaille.

Durch die Übernahme von Inhalten ohne vorherige Prüfung läuft der Händler Gefahr, dass die so übernommen Texte wettbewerbswidrig sind oder die übernommenen Lichtbilder zu einer Urheberrechtsverletzung führen.

So haben wir hie in der jüngeren Vergangenheit Fälle zu Bearbeitung gehabt, in denen Online-Händler aufgrund übernommener Texte wegen des Verstoßes gegen das Lebensmittelrecht auf Unterlassung in Anspruch genommen wurden. Grund der Abmahnung war die Verwendung von wettbewerbswidrigen Heilsaussagen im Rahmen der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln.

Ferner hatten wir Fälle wegen des Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung und des Textilkennzeichnungsgesetzes (jetzt Textilverordnung) zu bearbeiten.

Sie sollten daher auch übernommene Inhalte nicht ungeprüft verwenden.

Zur rechtlichen Absicherung Ihres gewerblichen Amazon-Angebotes bieten wir Ihnen sehr gerne unseren Anwaltsservice an. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Kontaktaufnahme:
040 73 440 86 0 – beratung@sus-law.de – Online-Rechtsberatung