Seit dem 07.11,2011 ist die Europäische Textilverordnung in Kraft. Die neue Regelung hat das bisher geltende Textilkennzeichnungsgesetz abgelöst.

Künftig müssen Online-Händler, die Textilien oder Möbel mit textilen Bezügen vertreiben (!) ihre Textilprodukte unter Beachtung dieser Verordnung kennzeichnen.

Die entsprechenden Vorgaben sollten unbedingt beachtet werden, da eine fehlende, unvollständige oder unrichtige Information über die verwendeten Rohstoffe und deren Zusammensetzung zu einem Wettbewerbsverstoß führen kann.

Die Europäische Textilverordnung sieht allerdings bis zum 08.05.2012 eine Übergangszeit vor. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Textilwaren in die EU erstmals eingeführt werden, deren Kennzeichnung sich noch nach dem abgelösten Textilkennzeichnungsgesetz richtet.

Zu beachten ist allerdings, dass die gesetzlichen Vorgaben über die Art und Weise der Darstellung im Internet bereits ab jetzt gelten.

Sofern Sie rechtlichen Rat hinsichtlich der neuen Gesetzeslage benötigen, können Sie sich jederzeit sehr gerne an unsere Kanzlei wenden.