Das LG Hamburg (Urteil vom 15.07.2008 – Az.: 310 O 144/08) hat sich kürzlich mit der Mitstörerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses für P2P-Urheberrechtsverletzungen
zu befassen. Insbesondere galt die Frage zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Eltern für den illegalen Download von Urheberwerken ihrer Kinder auf Internettauschbörsen haften.
Dabei entschieden die Hamburger Richter, dass Eltern als Anschlussinhaber für sämtliche, über seinen Internet-Zugang begangene Urheberrechtsverletzungen haften, wenn sie nicht entsprechende Prüf- und Kontrollmaßnahmen getroffen haben. Sofern minderjährige Kinder im Familienhaushalt leben, bedürfe es nach Meinung des Gerichts zunächst einer einführenden Belehrung der Kinder in die Internetnutzung und zusätzlich einer regelmäßigen stichprobenmäßigen Überprüfung des Nutzerverhaltens der Kinder. Eine Einführung in die Internetnutzung allein könne nicht für eine Endhaftung der Eltern als Anschlussinhaber nicht genügen.