Berlin: Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche besser vor medialer Gewaltdarstellung und gewaltbeherrschten Computerspielen schützen. Der dazu vorgelegte Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (16/8546) sieht unter anderem vor, den Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die schon gesetzlich indiziert sind, im Hinblick auf Gewaltdarstellungen zu erweitern. Filme und Computerspiele mit besonders realistischen, grausamen und reißerischen Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen sollen danach mit weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden. Außerdem sollen die im Jugendschutzgesetz vorhandenen Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen erweitert und präzisiert werden. So ist eine Indizierung von Medien vorgesehen, in denen entweder Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahegelegt wird. Weiter sollen die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichnung gesetzlich festgeschrieben werden.

In der Begründung verweist die Bundesregierung auf die tragischen Ereignisse in Emsdetten im November 2006. Damals hatte ein 18-jähriger Schüler bei seinem Amoklauf fünf Menschen mit Schusswaffen schwer verletzt. Der Täter galt als Anhänger gewaltverherrlichender Computerspiele. Deshalb habe die Bundesregierung beschlossen, die Evaluierung des Bereiches der Video- und Computerspiel im Jugendschutzgesetz vorzuziehen. Das damit beauftragte Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg habe schließlich auch in seinem Anfang Juni 2007 vorgelegten Bericht die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen bestätigt.

Der Bundesrat teilt in seiner Stellungnahme die Auffassung der Bundesregierung, dass Maßnahmen zur Verbesserung des Jugendmedienschutzes zu ergreifen seien. Nach Ansicht der Länderkammer müsse jedoch nach einer abschließenden politischen Bewertung der Ergebnisse der Gesamtevaluation des Jugendschutzes eine Novelle des Jugendschutzes geprüft werden. Dieser Einschätzung stimmt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung in vollem Umfang zu.

(Pressemitteilung des Bundestages vom 03.04.2008)