Das Brandenburgisches OLG (Urteil vom 09.10.2007, Az. 6 U 46/07) hatte eine Werbeaussage zu bewerten, die grünen Tee eine krebshemmende und cholerstinsenkende Wirkung zusprach.

Die Brandenburger Richter erkannten hierin einen Verstoß gegen das Lebensmittelrecht. Die Werbung verstoße gegen das lebensmittelrechtliche Verbot, krankheitsbezogene Werbeaussagen zu treffen. Dies gelt selbst dann, wenn die Aussagen aus einem Verbrauchermagazin übernommen wurden und populärwissenschaftlich über entsprechende Wirkungszusammenhänge diskutiert wird.