Die Gesellschaftsform der Limited wird zusehends populärer. Dies kann man auch an der stetig steigenden Anzahl von Gerichtsverfahren rund um diese Gesellschaftsform messen.

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hatte sich der BGH (Beschluss vom 07.05.2007 – Az.: II ZB 7/06) mit der Frage zu befassen, ob eine Limited in das Handelsregister eingetragen werden kann, wenn deren Geschäftsführer (Director) ein Gewerbeverbot auferlegt worden ist.

Der BGH hat entschieden, dass für einen solchen Fall die Eintragung in das Handelsregister abgelehnt werden kann.

Nach Ansicht des Gerichts würde ein solches Verbot auch keinen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit im Sinne der EU-Rechts darstellen, da in Fällen, in denen einem Inländer die Ausübung eines bestimmten Gewerbes untersagt wurde, die Berufung auf die Niederlassungsfreiheit als rechtsmissbräuchlich und mithin unzulässig zu werten sei.