Köln/Leipzig (dpa) – Der Kreuzfahrtriese AIDA (Rostock) hat auch in zweiter Instanz erfolgreich gegen das Internet Reiseportal «aidu.de – Ab in den Urlaub» aus Leipzig geklagt. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln darf das Leipziger Unternehmen wegen Verwechslungsgefahr den Begriff «aidu» nicht mehr im Geschäftsverkehr verwenden. Zudem dürften auf der Internetseite aidu.de künftig keine Reisen mehr vermittelt werden, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag der dpa. Allerdings gewährten die Richter in dem Berufungsverfahren (Az. 6 U 35/07) den Leipzigern dafür noch eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Eine Löschung der Internetseite – wie sie AIDA gefordert hatte – hielten auch die Richter in zweiter Instanz nicht für erforderlich.
Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das OLG nicht zugelassen. Beide Parteien können aber noch eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Thomas Wagner, Geschäftsführer der Unister GmbH, die das Reiseportal betreibt, hatte nach dem Urteil der Richter am Landgericht Köln im Februar angekündigt, notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu gehen. Unister will sich zu dem Urteil erst äußern, wenn es schriftlich vorliegt.
Gemeinsam mit anderen Leipziger Studenten hatte Wagner die Firma 2001 gegründet. Sie hat inzwischen rund 110 Mitarbeiter und vermittelt seit 2003 neben Versicherungen und Finanzdienstleistungen auch Reisen. Eigenen Angaben zufolge hat die Internetseite «aidu.de» monatlich 2,5 bis 3 Millionen Zugriffe.
Quelle: dpa-Meldung vom 05.06.2007