Wer eine EU-Marke eintragen lassen will, muss sich an das Europäische Hamoinsierungsamt für den Binnenmarkt wenden, dass daraufhin die Eintragungsfähigkeit der angemeldeten Marke prüft.

Für den Fall der angemeldeten Marke „hotel.de“ wurde die Eintragungsfähigkeit abgelehnt und zur Begründung ausgeführt.

Die Begriffe „hotel“ und „de“ seien lediglich zu einer allgemein verständlichen Kombination zusammengefasst, deren Sinngehalt sich auf den ersten Blick und ohne längere Überlegung erschließe. Die Wortbildung sei sprachüblich und nicht ungewöhnlich, auffallend oder systemwidrig. Im Gegenteil entspreche die Nachstellung der Domainbezeichnung „de“, abgetrennt durch einen Punkt, dem vorgegebenen Standard für das Internet. Alle im Internet verwendeten Domainnamen seien in dieser Weise gebildet. Die Abtrennung durch einen Punkt und die Nachstellung der Buchstabenkombination, die auf den Ländercode hinweisen würde, sei auch nicht wirklich wählbar, sondern durch die Regeln für die Vergabe von Domainnamen vorgegeben.