Die Stiftung Warentest gibt seit über 30 Jahren das Magazin „Test“ heraus, hat hiezu ein Marke registriert und ist auch Inhaberin der Domain „test.de“. Die Stiftung nahm Anstoß daran, dass ein Domainweiterverkäufer, die Domain „test24.de“ auf sich registrieren ließ und zog vor Gericht.

Zur Begründung des gerichtlichen Vorgehens wurde die Verletzung geschützter Markenrechte angeführt.

Dem ist das OLG Hamburg (Urteil vom 08.02.2007 – Az.: 3 U 109/06) nicht gefolgt und wies das Begehren zurück.

Nach Ansicht des Gerichts ist das Wort „Test“ nicht unterscheidungskräftig und die Marke erhalte den Markenschutz erst aufgrund seiner speziellen farblichen Gestaltung des Zeichens. Die Bezeichnung „test24.de“ weiche von dem Kenzeichen aus diesem Grund hinreichend deutlich ab.