Mit Beschlüssen des Landgerichts Hamburg vom 22.12.2006 – Az.: 416 O 388/06, 05.01.2007 – 312 O 6/06, 05.01.2007 408 O 397/06 und 05.01.2007 (alle noch nicht rechtskräftig) hat die von dieser Kanzlei vertretene Nova Nutria International AG vier einstweilige Verfügungen gegen Berater eines Wettbewerbers erwirkt.
Das Gericht untersagt den Beratern des Unternehmens damit, auf ihren Internetseiten mit Äußerungen Dritter zu werben, die sich auf die Beseitigung und Linderung von Krankheiten beziehen, da hierin ein Verstoß gegen § 12 Abs. 1 Nr. 4 und 7 LFGB liegt.