Der Schweizer Verein Ehrlich währt am längsten hat vor ca. drei Wochen (genau am 19.10.2006) eine Abmahnwelle losgetreten, die sich hauptsächlich gegen ebay-Händler richtet.

So wurde eine Vielzahl von Händler u.a. wegen des Verstoßes wegen unrichtiger Widerrufsbelehrungen abgemahnt. Im Rahmen des Anschreibens wurden die Händler zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zum Ersatz der Kostenpauschale in Höhe von 146,16 € aufgefordert.

Es sollen nach bisher unbestätigten Gerüchten in einem Rutsch ca. 2000 Adressaten angeschrieben worden sein.

Interessant an diesem Verein ist, dass jener wohl zunächst versucht hatte, sich in Deutschland zu gründen, dem jedoch Bedenken der deutschen Behörden entgegen standen, so dass die Gründung in der Schweiz erfolgte aber in Sandkrug angeblich eine Geschäftsstelle gegründet wurde.

Hinsichtlich der durch den Verein gerügten Verstöße scheint es nach den hier vorliegenden Anschreiben, dass sich die Händler tatsächlich nicht an das geltende Recht gehalten haben. Jedoch soll es auch Fälle gegeben, in denen die Verstöße jedenfalls zweifelhaft sind.

Es darf übrigens bezweifelt werden, ob der Verein überhaupt zur Versendung der Abmahnungen berechtigt war. Denn nach § 8 UWG i.V.m. dem Unterlassungsklagengesetz müsste der Verein hierfür auf einer entsprechenden Liste des Bundesverwaltungsamtes berechtigter Verbände geführt sein. Dies ist aber nach derzeitigem Kenntnisstand nicht der Fall, so dass es durchaus möglich erscheint, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen.