Vor wenigen Tagen ging ein Aufschrei durch die Apothekergemeinde. Grund hierfür war die Zulassung der ersten deutschen Filiale der Online-Apotheke DocMorris.

Nun wurde ein weiterer Versuch unternommen, den niederländische Internet-Arzneihändler DocMorris bei seiner Expansion außerhalb des Internets zu bekämpfen.

Eine Apothekerin aus Saarbrücken beantragte im Rahmen einer einstweiligen Verfügung die Schließung der ersten DocMorris Filiale und stützte ihren Antrag insbesondere auf die Rechtswidrigkeit der Zulassungsbescheide für die DocMorris Filiale.

Dem erteilte das LG Saarbrücken (Beschluss vom 09.08.2006 – Az.: 7 I O 77/06) jedoch eine Absage und führte zur Begründung aus, dass die Apothekerin eine Verletzung der Vorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb nicht habe glaubhaft machen können. Es sei für den Ausgang des zivilrechtlichen Verfahrens ohne Bedeutung, ob ein rechtswidriger Zulassungsbescheid vorliege. Diese Frage sei vielmehr vom zuständigen Verwaltungsgericht zu entscheiden.