Die Bundesregierung wird keine Maßnahmen ergreifen, die in Richtung eines Verbots von “Killerspielen” geht.

Vielmehr habe sich das System der “Co-Regulierung” von Staat und Wirtschaft im Rahmen der Freigabe und Indizierung von PC-Spielen bewährt.

Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Computerspiele, wie auch Kinofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet werden müssen. Es besteht auch die Möglichkeit, Titel auf den Sperrindex zu setzen.

Damit diese freiweilige Selbstkonrtrolle auch funktioniert, überwacht sie der Staat mit Hilfe der Kommission für Jugendmedienschutz.

Strafrechtlich besteht die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung gem. § 131 Strafgesetzbuch. Die Vorschrift verbietet die Verbreitung von “Schriften” einschließlich von Bildträgern und Datenspeichern, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in verherrlichender oder verharmlosender Art schildern oder in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen.

Darüber hinaus gibt es nach Auskunft der Bundesregierung auch keinen Bedarf an einer Gesetzesverschärfung, da die Zahl der Spiele, die als jugendgefährdend eingestuft werden im Jahre 2005 bei lediglich 29 Stück lag.