Das LG Düsseldorf (Urteil vom 24.07.2006, Az. 12 O 66/05) hatte sich der Frage zu befassen, ob ein Heilpraktiker Fachbegriffe wie etwa „T.C.M.“, „B.F.D.“, „bioelektrische Funktionsanalyse“, „Kirlianphotographie“, „Dunkelfeld-Mikroskopie“, „Miasmatik auf seiner Internetseite zur Bewerbung seiner Tätigkeit verwenden darf.

Die Düsseldorfer Richter sahen in dieser Art der Werbung mit Fachbegriffen einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 HWG.

Nach Ansicht des Gerichts sei eine Werbung mit Fachbegriffen nur erlaubt, wenn der jeweilige Fachbegriff zum allgemeinen oder passiven Wortschatz des Durchschnittsbürgers gehört, was bei den gegenständlichen Begriffen nicht der Fall gewesen sei.

Wörtlich führte das Landgericht aus:

„Nach § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 HWG darf außerhalb der Fachkreise u. a. für Verfahren nicht mit fremd- oder fachsprachlichen Bezeichnungen geworben werden, soweit sie nicht in den deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind. Die Verwendung der beanstandeten Bezeichnungen verstößt gegen diese Vorschrift.“

Und weiter:

„Fachsprachliche Bezeichnungen sind Bezeichnungen, die durch explizite Definitionen zum Terminus geformt wurden und die der Verständigung zwischen Angehörigen eines fachlich abgegrenzten Kommunikationsbereichs dienen sollen (Doepner, HWG, 2. Auflage, § 11 Nr. 6 Rz. 15). Fremdsprachliche Bezeichnungen sind Bezeichnungen, die einer fremden Sprache angehören. (Doepner, HWG, 2. Auflage, § 11 Nr. 6 Rz. 13). Jedenfalls um fachsprachliche Bezeichnungen handelt es sich bei diesen Begriffen, die nicht zu den vom Verbotsbereich des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 HWG ausgenommenen Bezeichnungen der Gemeinsprache gehören, denn Gemeinsprache ist die im ganzen Sprachgebiet gültige, allen Angehörigen der Sprachgemeinschaft verständliche und zum allgemeinen, nicht speziell fachgebundenen Gedankenaustausch gebrauchte Form der Sprache (Doepner, HWG, 2. Auflage, § 11 Nr. 6 Rz. 17). Davon kann bei „Ostheopathie, Chirotherapie, Dunkelfeldiagnose, T.C.M., vegetativ, B.F.D., bioelektrische Funktionsanalyse, Dunkelfeld-Mikroskopie, Tuina, Qi Gong, H.O.T.“ und „Bioresonanztherapie“ nicht ausgegangen werden.“