Infineon hatte seine Speicherchip-Sparte in ein neues Unternehmen namens Qimonda ausgegliedert. In den USA ist mit Qimonda ein Börsengang geplant.
Gegen diese Entscheidung klagten zwei Kleinaktionäre, die der Auffassung sind, dass Infineon diese Entscheidung von der Hauptversammlung hätte absegnen lassen müssen.

Das Landgericht München I wies die Klage ab. Als Begründung führt es aus, dass der Infineon-Vorstand anlässlich der diesjährigen Hauptversammlung die Gründe für die Entscheidung sehr transparent dargelegt habe. Der Schritt habe angesichts der Umsatzzahlen keinen Ausnahmecharakter. Auch für den geplanten Börsengang von Qimonda bedarf es nach Auffassung des Gerichts nicht der Zustimmung der Hauptversammlung. Dies ergebe sich schon daraus, dass die Aktionäre auch in die Entscheidung zur Ausgliederung nicht einbezogen werden mussten.
Der Anwalt der Kläger lies offen, ob Berufung gegen das Urteil eingelegt werden soll.