Der Heise Zeitschriften Verlag erwirkte vor dem Landgericht Hannover gegen die Fotolabor Treml GmbH als Betreiberin von news-ticker.org wegen der Versendung von Spam-Mails ein Urteil auf Unterlassung (Urteil vom 11. Mai 2006, Az. 21 O 153/04).
Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Im Sommer 2004 wurden bundesweit Spam-Emails versendet, die für das Angebot der Beklagten warben. Unter den Empfängern der Emails waren auch Mitarbeiter des klagenden Heise Verlages.
Vor Gericht stritt die Beklagte dann unter Zuhilfenahme absurder Verschwörungstheorien ab, Versenderin dieser Emails gewesen zu sein.

Die Beweislage sprach jedoch zumindest in einem Fall klar gegen die Beklagte:
So war im November 2004 auf eine um 16:16 Uhr empfangene Werbe-Mail mit einer Anfrage nach Details der beworbenen Aktion reagiert worden. Die Antwort darauf erfolgte von der Beklagten um 17:09 von derselben IP-Adresse, von der aus auch die Werbung verschickt worden war.
Das Gericht stellte nach Einholung eines Sachverständigengutachtens fest, dass die IP-Adresse, die im Header der Email erscheint, nicht manipulierbar sei. Der Anschlussinhaber sei anhand der IP-Adresse somit zweifelsfrei identifizierbar.

Darüber hinaus machte sich die Beklagte durch ihr Verhalten im Prozess verdächtig: So hat sie behauptet, gegen den angeblichen Versender der Werbe-Emails eine Strafanzeige erstattet zu haben. Es stellte sich jedoch heraus, dass dies niemals geschehen sei.

Auch die Aufforderung, eine Auskunft ihres Providers über die von ihr verwendete IP-Adresse einzuholen verweigerte die Beklagte unter Hinweis auf angebliche Geschäftsgeheimnisse. Gerade hiermit hätte die Beklagte aber beweisen können, dass sie nicht Versenderin der Emails war, wenn es denn so gewesen wäre.