Die Schweiz ist in Sachen Domains nicht „Herrin im eigenen Haus“.

So verfügt nicht der Staat über die Domains „schweiz.ch“, „suisse.ch“ und „svizzera.ch“.

Vielmehr ist eine eidgenössische Einzelperson Inhaber der Domains und bietet dort u.a. Informationen über das Land wie auch verschiedene Dienstleistungen an.

Zwar versuchte der Schweizer Staat die Domain herauszuerlangen. Hierzu bediente er sich einer außergerichtlichen Schlichtung. Allerdings scheiterte die Schlichtung kürzlich.

Nun soll es die WIPO richten und den jahrelangen Streit entscheiden.

Nicht viel besser steht die Schweizer Stadt Basel dar. So mussten die Stadtoberen in der Vergangenheit feststellen, dass die Domain „basel.com“ sich in privater Hand befand.

Die Stadt scheute allerdings die Einleitung eines WIPO-Verfahrens, da zu befürchten war, dass das Verfahren möglicher Weise nicht zu Gunsten der Stadt ausgegangen wäre. Denn Voraussetzung für ein erfolgreiches Streitbeilegungsverfahren ist u.a. eine Markenrechtsverletzung. Allerdings hatte die Stadt keine entsprechende Marke auf sich registriert.

Aus diesem Grund entschloss sich die Gemeinde die Domain käuflich zu erwerben, um so einen langjährigen Rechtstreit mit unsicherem Ausgang zu vermeiden. Über den Preis für den Domainkauf wurde freilich stillschweigen bewahrt.