Unter dem 22.03.2005 wurde in diesem Blog bereits berichtet, dass eine Firma Digital Worldnet aus Berlin über Ihre Rechtsanwälte Rubinstein aus derselben Stadt eine Vielzahl von Abmahnung an Online-Shops versendet hatten.

Wir hatten unseren Mandanten aufgrund der Missbräuchlichkeit der Abmahnung und auch der Tatsache, dass kein Verstoß gegen die PAngV vorlag, angeraten sich gegen die Abmahnung zu Wehr zu setzen.

Aus diesem Grunde haben wir für unsere von der Abmahnung betroffenen Mandanten die Firma Digital Worldnet aufgefordert, eine Verzichtserklärung hinsichtlich der Verfolgung der Abmahnung abzugeben und im Falle des Fristablaufs mit einer Unterlassungserklärung gedroht.

Ferner wurde die Firma Digital Worldnet durch unsere Kanzlei ebenfalls wegen der Verwendung rechtswidriger Allgemeiner Geschäftsbedingungen abgemahnt.

Die Firma Digital Worldnet hat mittlerweile über ihre Rechtsanwälte mit Ausnahme eines Falles in sämtlichen Fällen reagiert und eine Verzichtserklärung hinsichtlich der Abmahnung abgegeben und ferner eine Unterlassungserklärung auf unsere Gegenabmahnung erklärt.

Mal schauen wie das Verfahren weitergeht. Es wird zurzeit geprüft, gegen die Firma Digital Wordnet eine Zahlungsklage wegen unserer Anwaltskosten zu erheben und so den Spieß einmal umdrehen zu können.