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Der Blog internetrecht-im-netz.de wurde 2006 von den Rechtsanwälten Stephan R. Schulenberg und André Schenk ins Leben gerufen. Seitdem informiert er Menschen über den richtigen Umgang im und mit dem Internet.
Aktuelle Beiträge
Facebook muss Nutzerkonten löschen – OLG Frankfurt verpflichtet Plattform zur Entfernung beleidigender Profile
Das OLG Frankfurt a. M. hat am 26. Juni 2025 entschieden, dass Facebook nicht nur diffamierende Posts, sondern auch zwei Nutzerkonten löschen muss, die ausschließlich für persönliche Beleidigungen eingerichtet waren. Das Urteil stärkt den Schutz des Persönlichkeitsrechts und zeigt: Plattformen sind verpflichtet, konsequent gegen Hassrede vorzugehen.
Facebook‑Scraping & DSGVO: Schadensersatz wegen Datenleck
Ein vermeintlich bequemer „Sign in with Facebook“-Button entpuppte sich als DSGVO‑Falle: Weil beim Login eines Nutzers dessen IP‑Adresse ungeschützt an Meta in die USA wanderte, sprach das EuG dem Betroffenen 400 € Schadensersatz zu. Das Urteil bekräftigt: Schon der bloße Kontrollverlust über eigene Daten kann immateriellen Schaden bedeuten – und Website‑Betreiber haften, wenn Social‑Login‑ oder Tracking‑Dienste nicht DSGVO‑konform eingebunden sind.
Kundenbewertungen als Risiko: Wann Unternehmen haften
Unternehmen haften, wenn sie irreführende Kundenbewertungen aktiv als Werbung einsetzen – etwa durch prominente Platzierung auf der eigenen Website. Aktuelle Urteile zeigen: Wer Rezensionen hervorhebt oder sich deren Inhalt erkennbar zu eigen macht, handelt wettbewerbswidrig und riskiert Abmahnungen. Erfahren Sie, wie Sie Kundenfeedback rechtssicher nutzen und teure Haftungsfallen vermeiden.
Google haftet bei Phishing‑Anzeigen als Störer
Das LG Düsseldorf hat entschieden: Google haftet als Störer nach dem Digital Services Act, wenn über Google Ads Phishing-Anzeigen mit fremden Marken geschaltet werden. Im Fall „Skinport“ hatte Google trotz mehrfacher Hinweise keine Maßnahmen ergriffen, um betrügerische Anzeigen zu sperren. Das Urteil stärkt den Markenschutz und verpflichtet Plattformanbieter, bei bekannten Markenrechtsverletzungen aktiv zu handeln.
KI-Halluzinationen und Recht: Urteil des LG Kiel zur Haftung bei fehlerhaften KI-Inhalten
Das LG Kiel stellte klar: Unternehmen haften auch dann für fehlerhafte KI-Inhalte, wenn diese automatisiert generiert wurden und ein Haftungsausschluss besteht. Im entschiedenen Fall führte eine unzutreffende Unternehmensinformation zu einer Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts – ein deutliches Signal, dass Qualitätssicherung bei KI-Systemen unverzichtbar ist, um Ruf- und Kreditschäden zu vermeiden.
Unterlassungsanspruch gegen Unternehmen wegen KI-Nutzung
Das LG Kiel entschied, dass Unternehmen für falsche, von KI generierte Informationen haften – auch wenn diese automatisiert erstellt und mit einem Haftungsausschluss versehen wurden. Im vorliegenden Fall führte eine unzutreffende Handelsregisterangabe zu einer Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts und gefährdete Ruf sowie Kreditwürdigkeit der Klägerin. Das Urteil macht deutlich: Wer KI einsetzt, muss die bereitgestellten Inhalte sorgfältig prüfen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Influencer haftet für Weiterverbreitung rechtswidriger Inhalte
Das LG Köln stellte klar: Influencer haften nicht nur für ihre eigenen rechtswidrigen Inhalte, sondern auch für deren Weiterverbreitung durch Dritte – besonders, wenn sie diese aktiv fördern. Im entschiedenen Fall hatte ein Konkurrent seine Follower aufgefordert, diffamierende Videos herunterzuladen und erneut zu verbreiten. Das Gericht sah darin eine klare Verletzung der Unterlassungspflicht, da die Verbreitung den Ruf des Betroffenen erheblich schädigen konnte.
LG Fulda: Wenn negative Bewertungen hinzunehmen sind
Das LG Fulda entschied, dass ein Unternehmen negative Bewertungen hinnehmen muss, wenn es eine Domain mit bestehendem Ruf und altem Bewertungseintrag übernimmt. Im konkreten Fall übernahm die Klägerin eine insolvente Domain samt ihrer Altlasten. Da Impressum, Geschäftsführer und Geschäftsbezug unverändert blieben und die Klägerin vom bisherigen Ruf profitierte, überwiege laut Gericht das Informationsinteresse der Kunden – ein Löschungsanspruch bestand nicht.
Einfache Kündigung von Abos und Dauerschuldverhältnisse: OLG Hamburg stärkt Verbraucherschutz
Das OLG Hamburg stellte klar: Online-Anbieter und Vermittler müssen Verbrauchern eine klare, leicht zugängliche Kündigungsmöglichkeit für Abos und andere Dauerschuldverhältnisse bieten. Im entschiedenen Fall war die Schaltfläche mit „Kündigungsabsicht abschicken“ beschriftet – eine Formulierung, die nicht eindeutig genug ist, um eine wirksame Kündigung auszulösen. Anbieter riskieren Abmahnungen, wenn sie komplizierte Kündigungsprozesse verwenden oder eindeutige Hinweise auf das Kündigungsrecht unterlassen.
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