CBD in Kosmetik und Nahrungsmitteln?

CBD in Kosmetik und Nahrungsmitteln?

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof am 19. November 2020 sind viele Hersteller und Händler glücklich darüber, dass CBD (Cannabidiol) nicht als Betäubungsmittel eingestuft wurde. Nun stellt sich aber die Frage, ob CBD in Kosmetika und Lebensmitteln erlaubt ist. Die EU-Kommission ist für Listung der Substanzen und deren Funktionen in der CosIng-Datenbank zuständig. Hanf-Extrakte in Kosmetikprodukten wurden bisher als verbotene Stoffe eingestuft. Da aber nun der EuGH zu dem Ergebnis kam, dass CBD keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit hat, darf CBD nun in Kosmetika verwendet werden. In Lebensmitteln dürfen CBD-Extrakte nicht benutzt werden, da neuartige Lebensmittel nur von der Europäischen Kommission und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen werden dürfen. Weil CBD aber nicht als „Novel Food“ gilt, ist von der Verwendung abzuraten.

Händler aufgepasst: Die Health-Claims-Verordnung

Händler aufgepasst: Die Health-Claims-Verordnung

Die Health-Claims-Verordnung, kurz HCVO, regelt, wann und wie Lebensmittel mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben gekennzeichnet werden dürfen und unter welche Voraussetzung damit geworben werden darf. Die Verordnung dient dem Schutz von Verbrauchern. Sie soll vor falschen oder irreführenden Angaben schützen und Transparenz schaffen.

Die Grundregel hier ist, dass alles was gesagt wird, auch durch die allgemein anerkannte Wissenschaft belegbar sein muss. Kommt einem Stoff eine positive Eigenschaft zu, muss die Menge in dem Produkt auch ausreichend sein, um diesen Effekt hervorzurufen. Weiter ist die Verwendung nährwert- oder gesundheitsbezogener Angaben nur zulässig, wenn vom durchschnittlichen Verbraucher erwartet werden kann, dass er die positive Wirkung, wie sie in der Angabe dargestellt wird, versteht. Auch müssen sich nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf das verzehrfertige Lebensmittel beziehen.

Neben diesen allgemeinen Voraussetzungen gibt es noch viele weitere besondere Regelungen im der HCVO. Beispielsweise wurden unter Einhaltung bestimmter Verfahren Nährwertprofile entwickelt. Diese regeln die Bedingungen, einschließlich der Ausnahmen, die für die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel und/oder Lebensmittelkategorien gelten.

Achtung: Neuer Vertragstyp für digitale Produkte

Achtung: Neuer Vertragstyp für digitale Produkte

Die Umsetzung von EU-Richtlinien verläuft nicht immer reibungslos

Zum 01.01.2022 ist ein völlig neuer Vertragstyp in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt worden: der Verbrauchervertrag über digitale Produkte. Zahlreiche Vorschriften regulieren nun den Umgang mit digitalen Produkten und beruhen auf der Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie. Es wurde höchste Zeit, dass der Gesetzgeber neue Regelungen für den Bereich des Internetrechts erlassen hat. Schaut man sich diese allerdings genauer an, treten diverse Defizite hervor. Wir zeigen Ihnen, an welchen Stellen der Gesetzgeber noch einmal nachjustieren sollte.

Bei den Neuerungen handelt es sich konkret um die §§ 327 ff. BGB. Im Zentrum steht die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen durch einen Unternehmer gegenüber Verbrauchern. Hierzu zählen beispielsweise Computerprogramme, Video- oder Audiodateien, digitale Spiele oder E-Books. Der Anwendungsbereich umfasst vereinfacht gesagt alles, was digitale Interaktionen ausmacht, vom Kauf einfacher Software bis zur Bereitstellung von komplizierten Datenverarbeitungsprozessen.

Mit der Umsetzung der Digitalen-Produkte-Richtlinie strebte der Gesetzgeber an mehr Rechtsklarheit im digitalen Raum zu schaffen. Die noch jungen Vorschriften weisen allerdings noch diverse Ungereimtheiten auf. Einige dieser Defizite lassen sich noch im Wege der Auslegung beseitigen, andere wiegen schwerer. Es ist also mit Spannung zu verfolgen, wie Rechtspraxis, Rechtswissenschaften und der Gesetzgeber auf die Entwicklung des neuen Vertragstyps reagieren werden.

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Abmahnfalle Amazon

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Die Internetplattform Amazon bietet bekanntermaßen den Service an, Artikelbeschreibungen und Lichtbilder anderer Händler für eigene Werbemaßnahmen zu nutzen. Möglich ist dies, da die Händler Amazon ein umfassendes Nutzungsrecht an den auf der Internetplattform verwendeten Texten und Lichtbildern einräumt. (mehr …)