Grundsatzentscheidungen zum Datenschutzrecht – Adresshandel

Der BGH hat mit einer Entscheidung zum Thema Adresshandel Licht ins Dunkel der divergierenden Rechtsprechung gebracht. In seinem Urteil vom 16.07.2008 (Az.: VIII ZR 348/06), zu dem mittlerweile der Volltext veröffentlicht wurde, hat der BGH deutlich gemacht, dass es den Anforderungen des Datenschutzes (hier § 4a BDSG) grundsätzlich genügt, wenn ein so genanntes „Opt-Out“-Verfahren angewendet wird. (mehr …)

BGH: Anwaltskosten auch bei Vielfachabmahnungen erstattungsfähig

In den Internetforen kursieren seit Langem die abenteuerlichsten Auffassungen zu der Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Vielfachabmahnungen.

Diese Auffassung hat der BGH (Urteil vom 17.07.2008 – Az.: I ZR 219/05) nun in einer Entscheidung zur Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzungen auf eine einzige Ansicht gestutzt und entschieden, (mehr …)

Keine Missbräuchlichkeit gem. § 8 Abs. 4 UWG bei sukzessiver gerichtlicher Verfolgung mehrerer Rechtsverletzungen

Das Landgericht München hat mit Urteil vom 16.08.2008 entschieden, dass es nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn ein Wettbewerber zunächst vier auf verschiedenen Sachverhalten beruhenden Rechtsverletzungen in einer Abmahnung geltend macht und im Anschluss an eine dieser Verletzungen im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens und zwei weitere Verletzungen unmittelbar im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens verfolgt, ohne das auf das einstweilige Verfügungsverfahren folgende Hauptsacheverfahren im Wege der Klageerweiterung zusammen mit den anderen beiden Verletzungen im bereits anhängigen Hauptsacheverfahren zu betrieben. (mehr …)

„Schwarzhandel“ mit Bundesligakarten

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte gestern darüber zu entscheiden, ob der Hamburger Sportverein (HSV) verhindern kann, dass von ihm nicht autorisierte Händler Eintrittskarten für Heimspiele des HSV anbieten. (mehr …)

Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS

Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- und Rabattsystem „Payback“. Der Kläger nimmt den Beklagten im Wesentlichen auf Unterlassung der Verwendung dreier Klauseln in Anspruch, die dieser in Papierformularen verwendet, mit denen sich Verbraucher zur Teilnahme am Rabattprogramm anmelden können. Das Berufungsgericht hat die Verwendung der Klauseln nicht beanstandet. (mehr …)