Das Kölner Landgericht hat die Benotung von Lehrern auf einer Internetseite endgültig für rechtens erklärt. Die Richter hoben am Mittwoch eine einstweilige Verfügung auf, mit der den Betreibern der Seite «Spickmich» die Benotung einer Lehrerin durch Schüler zunächst untersagt werden sollte (Aktenzeichen: 28 O 263/07).

Unter Nennung ihres Namens, ihrer Schule und ihrer Fächer hatte die Gymnasiallehrerin aus Moers (Kreis Wesel) in dem Schüler-Netzwerk die Gesamtnote 4,3 erhalten. Bei Spickmich können Lehrer – ohne dafür ihr Einverständnis geben zu müssen – in Kategorien wie «sexy», «cool und witzig» oder «guter Unterricht» bewertet werden. Sie erhalten dabei Zensuren zwischen 1 und 6.

Die Richter sahen das Persönlichkeitsrecht der Lehrerin durch die Veröffentlichung nicht verletzt. Ihre persönlichen Daten seien zuvor schon auf der Internetseite der Schule zu sehen gewesen. Die Benotungen seien vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Unzulässig sind solche Werturteile laut den Richtern erst, wenn sie die Grenze zur «Schmähkritik» überschreiten. Im konkreten Fall sei das nicht geschehen.

Die Betreiber von Spickmich, drei Kölner Studenten, hatten gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Bereits vor zwei Wochen hatten die Richter daraufhin angekündigt, dass sie die Praxis auf Spickmich für rechtens halten.

Quelle: dpa-Meldung vom 11.07.2007