Die Deutsche Post führt zurzeit gegen die Firma Main-PostLogistik GmbH einen Rechtsstreit, da der Name der Firma die Marke der Post verletzte.

Bereits das LG Nürnberg wies das Begehren der Deutschen Post zurück, da keine Rechtsverletzung vorliege.

Nunmehr hat auch das OLG Nürnberg (AZ: 3 U 2543/05)die Berufung der Deutschen Post abgewiesen.

Zur Begründung führten die Nürnberger Richter aus, dass in der Verwendung der Bezeichnung Main-PostLogistik keine Verwechslungsgefahr mit der Marke Post liege, so dass kennzeichenrechtliche Ansprüche ausscheiden.