Die Betreiber der bekannten Internet-Enzyklopädie Wikipedia erlangen einen neuerlichen Sieg vor Gericht.

Gegenstand der Auseinandersetzung ist der Name des 1998 verstorbenen Hackers „Tron“, der in dem Nachschlagewerk steht. Die Eltern des Verstorbenen waren mit der Nennung des Namens ihres Sohnes nicht einverstanden und sahen hierin eine postmortale Persönlichkeitsrechtsverletzung, so dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kam.

Nachdem das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zunächst eine einstweilige Verfügung gegen Wikipedia erlassen hatte, wurde die Entscheidung auf den Widerspruch von Wikipedia zurückgenommen.

Die Eltern des Verstorbenen waren hiermit allerdings nicht einverstanden und gingen in die Berufung.

Die Pressekammer des Landgerichts Berlin wies nunmehr auch die Berufung wegen Aussichtslosigkeit zurück.

Nach Auffassung der Richter sei weder eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts von „Tron“ noch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Eltern von Tron erkennbar.

Damit schloss sich die Pressekammer der Auffassung der Vorinstanz an.

Diese hat zur Begründung ihrer Entscheidung ausgeführt.

Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung scheide aus, da der postmortale Schutz der Persönlichkeit vor allem darauf ausgerichtet sei, den Verstorbenen vor unwahren Behauptungen, vor Herabsetzungen und Erniedrigungen sowie vor groben Entstellungen seines Lebensbildes und seiner Lebensleistung zu schützen. Entsprechendes sei bei der bloßen Nennung des Namens in einer Enzyklopädie nicht gegeben. Auch eine Verletzung des eigenen Persönlichkeitsrechts der Familie Trons scheide aus, weil „allein aus den streitgegenständlichen Beiträgen auf der Website eine Identifizierung der Antragsteller nicht möglich sei“.

Quelle: www.heise.de