Nach einem Urteil des Landgericht Düsseldorf vom v. 25.01.2006 (12 O 546/05) haftet ein
Forums-Betreiber erst ab Kenntniserlangung für fremde, rechtswidrige Einträge. Er hat jedoch für die Zukunft dafür Sorge zu tragen, dass zukünftige rechtswidrige Postings zu diesem Thema nicht mehr auftauchen.

In einem sogenannten offenen Forum, in dem jeder Nutzer Beiträge schreiben kann, ohne dazu registriert zu sein, schrieben unbekannte Nutzer beleidigende Texte über den Kläger. Dieser forderte daraufhin den beklagten Forums-Betreiber zunächst per Email zur Löschung der Texte auf. Nachdem immer wieder beleidigende Texte auftauchten, nahm der Kläger den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch. Dem Gericht konnte der Beklagte nicht nachweisen, dass er die streitgegenständlichen Texte gelöscht habe.

Das Gericht vertritt in seiner Entscheidung die Auffassung, dass einen Forums-Betreiber eine Überwachungspflicht trifft, wenn es in der Vergangenheit bereits gleichartige Rechtsverletzungen gegeben hat.
Dazu reicht es dem Gericht zur Folge nicht aus, lediglich die IP-Nummern zu sperren, unter denen in der Vergangenheit die beleidigenden Texte verfasst worden sind. Dies gilt jedenfalls, soweit es sich um ein Forum handelt, in dem jeder ohne Registrierung Beiträge verfassen kann:

“ Die Sperrung der IP-Nummern war nicht geeignet zu verhindern, dass erneut beleidigende Inhalte gepostet werden. Denn bei der IP-Nummer handelt es sich um eine computerbezogene Kennung, die vom Nutzer leicht durch einen Wechsel des Computers oder durch Verwendung eines sog. Anonymizer-Programms verändert bzw. versteckt werden kann. „

Im Gegensatz zum Landgericht Hamburg sehen die Düsseldorfer Richter aber keine Pflicht des Foren-Betreibers, ohne besondere Kenntnis eine Vorabkontrolle von Beiträgen vorzunehmen, wenn er nur mit Rechtsverstößen rechnen müsse.